GeistlEidAufhG HE · Hessen

Gesetz, die Aufhebung der Bestimmungen über Eidesleistung durch Geistliche betreffend Vom 26. Oktober 1921

Ausfertigungsdatum:
26.10.1921
Fundstelle:
Hess. Reg. Bl. 1921, 290
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.