Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in den mit Wirkung vom 1. Januar 2005 neu zu bildenden 41 Forstämtern und dem Nationalparkamt Kellerwald-Edersee Vom 7. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 07.12.2004
- Fundstelle:
- GVBl. I 2004, 422
Aufgrund des § 24 Abs. 6 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2003 (GVBl. I S. 494) und durch Gesetz vom 18. Dezember 2003 (GVBl. I S. 513), wird verordnet:
§ 1Für die mit Wirkung vom 1. Januar 2005 zu bildenden 41 Forstämter und das Nationalparkamt Kellerwald-Edersee führt ab diesem Zeitpunkt bis zur Konstituierung der gewählten Personalräte der Gesamtpersonalrat beim Landesbetrieb Hessen-Forst die Geschäfte der örtlichen Personalräte, längstens bis zum 31. Mai 2005.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Mai 2005 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.