FeKlAMMindAltHV HE · Hessen

Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre Vom 1. Juli 2020

Ausfertigungsdatum:
01.07.2020
Fundstelle:
GVBl. 2020, 492
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FeKlAMMindAltHV

Aufgrund des § 6 Abs. 5a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008), verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM wird im Land Hessen auf 15 Jahre herabgesetzt.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.