Verordnung zur Übertragung der Befugnisse nach dem Familienrechtsänderungsgesetz Vom 3. November 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 03.11.1994
- Fundstelle:
- GVBl. I 1994, 635
Auf Grund des Art. 7 § 1 Abs. 2a des Familienrechtsänderungsgesetzes vom 11. August 1961 (BGBl. I S. 1221), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1374), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz vom 21. September 1994 (GVBl. I S. 435) wird verordnet:
§ 1 Die der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden Befugnisse werden auf die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts übertragen.
§ 2 Für die anhängigen Verfahren bleibt die bei Inkrafttreten dieser Verordnung begründete Zuständigkeit unberührt.
§ 3 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.