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Gesetz zum Vertrag über die Zukunft der Evangelischen Hochschule Hessen Vom 4. Februar 2026

Ausfertigungsdatum:
04.02.2026
Fundstelle:
GVBl. 2026, Nr. 7
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem vom 21. Januar 2026 bis 22. Januar 2026 unterzeichneten Vertrag über die Zukunft der Evangelischen Hochschule Hessen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 2

§ 2Der Vertrag über die Zukunft der Evangelischen Hochschule Hessen tritt nach seinem § 9 Satz 1 am 1. April 2026 in Kraft. Sollte der Vertrag zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekanntzugeben.

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.