Gesetz betreffend die European Business School Vom 28. Oktober 1987
- Ausfertigungsdatum:
- 28.10.1987
- Fundstelle:
- GVBl. I 1987, 191
Verkündet am 3. November 1987 Für das Verfahren bei der Genehmigung, dem Betrieb und der staatlichen Anerkennung der European Business School in Oestrich-Winkel als wissenschaftliche Hochschule gilt der Sechste Abschnitt des Fachhochschulgesetzes entsprechend. Für die erste Studienstufe (sechs Inland-Studiensemester) findet § 40 des Fachhochschulgesetzes Anwendung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.