Verordnung zur Ermächtigung des Ministers für Erziehung und Volksbildung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Gesetz über das Lehramt an öffentlichen Schulen Vom 27. Juli 1961
- Ausfertigungsdatum:
- 27.07.1961
- Fundstelle:
- GVBl. 1961, 117
Auf Grund des § 25 Satz 2 des Gesetzes über das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 13. November 1958 (GVBl. S. 172) wird verordnet:
§ 1 Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 25 Satz 1 des Gesetzes über das Lehramt an öffentlichen Schulen wird dem Minister für Erziehung und Volksbildung übertragen, soweit sie die Erlangung der Befähigung zum Lehramt an Schulen betreffen, die seiner Fachaufsicht unterstehen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.