Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Ergotherapeutengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten vom 20. Dezember 2004 *)
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2004
- Fundstelle:
- GVBl. I 2004, 506, 522
§ 1 Zuständige Behörde nach dem Ergotherapeutengesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), und nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten vom 2. August 1999 (BGBl. I S. 1731) ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
§ 2 Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 7 des Ergotherapeutengesetzes ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
§ 3 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.