Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder Vom 16. Dezember 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 16.12.2011
- Fundstelle:
- GVBl. I 2011, 781
§ 1Dem am 19. Mai 2011 und 29. August 2011 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Art. 10 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.*)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.