DÜG HE · Hessen

Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz Vom 15. Dezember 1998

Ausfertigungsdatum:
15.12.1998
Fundstelle:
GVBl. I 1998, 528
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Soweit in Vorschriften des Landes oder der der unmittelbaren Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wird, tritt ab dem 1. Januar 1999 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 an seine Stelle der Basiszinssatz im Sinne von § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242); das Recht der Körperschaften, davon abweichende Regelungen zu treffen, bleibt unberührt.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.