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title: "DEKVO — Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponieeigenkontroll-Verordnung - DEKVO) Vom 3. März 2010"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/depeigkontrvhe2010"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
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updated: "2026-05-13T17:33:44+00:00"
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# DEKVO — Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponieeigenkontroll-Verordnung - DEKVO) Vom 3. März 2010

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 03.03.2010
*Fundstelle:* GVBl. I 2010, 101


### § 1 — Geltungsbereich

§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für Messungen und Kontrollen nach § 12 Abs. 3 der Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643), bei Deponien der Klassen 0 bis III nach § 2 Nr. 6 bis 9 der Deponieverordnung sowie für die Vorlage von Jahresberichten nach § 13 Abs. 5 der Deponieverordnung.

### § 4 — Untersuchungsstellen

§ 4 UntersuchungsstellenDer Deponiebetreiber hat 1. die Untersuchungen von Deponiesicker-, Oberflächen- und Grundwasser sowie von Deponiegaskondensat von einer Untersuchungsstelle nach § 10 Abs. 1 der Abwassereigenkontrollverordnung vom 23. Juli 2010 (GVBl. I S. 257),2. die Untersuchungen von Deponie-Rohgas nach Maßgabe des Anhangs 1 Nr. 2.2 sowie die Geruchs-, Staub- und Lärmmessungen von einer bekanntgegebenen Stelle nach § 26 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3831), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1728), durchführen zu lassen.

### § 7 — Ordnungswidrigkeiten

§ 7 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 8 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 oder § 3 Abs. 2 Überwachungsmaßnahmen nicht, nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise, nicht vollständig oder nicht fristgerecht durchführt,2. entgegen § 4 Untersuchungen nicht durch eine Untersuchungsstelle oder bekanntgegebene Stelle durchführen lässt,3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Satz 3 nicht nachkommt.

### § 10 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 10 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.

### § 10 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 10 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

### Anhang 1

Anhang 1 1. Mess- und Kontrollprogramm nach Nr. 3.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Der Umfang des Mess- und Kontrollprogramms richtet sich nach Nr. 3.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung. Die Überwachungsmaßnahmen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen. Die Ermittlung der meteorologischen Daten nach der Tabelle der Nr. 3.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung ist nach DIN 19685 durchzuführen. Die zu erfassende Verdunstung der Deponieoberfläche hat durch Lysimeter oder mit anderen geeigneten Verfahren nach der zuvor genannten Norm zu erfolgen.2. Spezielle Untersuchungen Die speziellen Untersuchungen dienen der möglichst einheitlichen Konkretisierung der Anforderungen nach Nr. 3.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung. Die nach Nr. 2.2, 2.3, 2.4 und 3.2 der Tabelle des Anhangs 5 der Deponieverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen werden für den Regelfall mit den folgenden Festlegungen bestimmt.2.1 Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen nach Nr. 2.2, 2.3 und 3.2 Tabelle des Anhangs 5 der Deponieverordnung Die Auswahl der Mess- und Probenahmeorte ist vom Betreiber in Abstimmung mit der zuständigen Behörde vorzunehmen. Sie ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszurichten und auf das zur Beschreibung des Einzelfalls und zur Beantwortung der konkreten Fragestellungen unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. An den Probenahmestellen für Sicker- und Oberflächenwasser soll eine hinreichende Durchmischung vorhanden sein.Die Probenahme und -untersuchungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Verfahren nach den Technischen Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in der jeweils geltenden Fassung verwendet werden, soweit dort benannt.Die Verfahren zur Untersuchung des Grundwassers sind soweit möglich so zu wählen, dass die Bestimmungsgrenze kleiner als eine festgelegte Auslöseschwelle nach § 12 Abs. 1 Deponieverordnung ist. Die aufgeführten Parameter und deren Häufigkeit decken den Überwachungsumfang im Regelfall ab. Zur Anpassung an die Erfordernisse des Einzelfalls kann eine Änderung unter Anwendung des § 3 erfolgen. Die Untersuchungen der Parameterpakete Ü und B der nachfolgenden Tabelle sind erforderlich, um das Standardprogramm zu überprüfen und soweit notwendig den Betriebszuständen und den Erfordernissen des Einzelfalls anzupassen.Tabelle - Umfang der Untersuchungen1) Nr. Parameter Grund- wasser Sicker- wasser Oberflächen- wasser Untersuchungen vor Ort - bei der Gewinnung der Proben für die Laboruntersuchungen durchzuführen 1 Aussehen (Trübung /Farbe, visuell) S S S 2 Geruch S S S 3 Wassertemperatur S S S 4 Wetter am Probenahmetag S S S 5 pH-Wert S S S 6 spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C S S S 7 Sauerstoff, gelöst S S 8 H2S (Schnelltest)2) S 9 Ruhewasserspiegel (Abstich (m) unter Messpunkthöhe sowie m über NN) S 10 Abgesenkter Wasserspiegel (Abstich (m) unter Messpunkthöhe sowie m über NN) S 11 Abpumpdauer (min) S 12 Grundwasserförderstrom (l/s) S 13 Sickerwassermenge (l/s) S 14 Abflussmenge (l/s), soweit messbar S Untersuchungen im Labor - Einzel-, Stoffgruppen- und Summenparameter 15 pH-Wert S S 16 spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C S S 17 Säurekapazität bis pH = 4,3 S S 18 Säurekapazität bis pH = 8,2 (bei pH > 8,5) S S 19 Trockenrückstand, gesamt Ü S 20 Natrium S Ü 21 Kalium S Ü 22 Ammonium-Stickstoff S S3) S 23 Calcium S Ü 24 Magnesium S Ü 25 Eisen, gesamt Ü Ü 26 Mangan, gesamt Ü Ü 27 Summe Kationen (Na+, K+, NH4+, Ca2+, Mg2+, Fe2+, Fe3+, Mn2+) Ü 28 Arsen S S3) 29 Cadmium Ü Ü3) 30 Zink Ü Ü3) 31 Blei Ü Ü3) 32 Chrom, gesamt Ü Ü3) 33 Kupfer Ü Ü3) 34 Nickel Ü Ü3) 35 Quecksilber B B3) 36 Chrom VI B B3) 37 Hydrogencarbonat Ü 38 Chlorid S S S 39 Nitrit-Stickstoff Ü Ü3) 40 Nitrat-Stickstoff S Ü3) 41 Sulfat S S 42 Phosphat Ü 43 Summe Anionen (HCO3-, Cl-, NO2-, NO3-, SO42-, PO43-) Ü 44 Fluorid B Ü 45 Bor Ü Ü 46 Cyanid, gesamt Ü Ü 47 Cyanid, leicht freisetzbar B 48 Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5) B3) 49 Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) B B3) 50 Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) S S3) S 51 Adsorbierbares organisches Halogen (AOX) S S3) 52 Kohlenwasserstoff-Index B4) B3) 53 Phenolindex B B 54 Gesamtstickstoff, gebunden Ü Ü 55 Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, cis-1,2-Dichlorethen, Vinylchlorid, Dichlormethan S5) S6) 56 Phosphor, gesamt Ü3) 57 Summe PCBs (ausgewählte Einzelverbindungen: PCB Nr. 28, 52, 101, 118, 138, 153, 180) B B 58 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach EPA B B 59 Schwerflüchtige, lipophile Stoffe, Siedepunkt >250 °C B Untersuchungen im Labor - Screeningverfahren 60 Weitere Anionen B B 61 Metalle B B 62 Phenole B B 63 Kresole B B 64 Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) B B 65 Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) B B Untersuchungen im Labor - Testverfahren mit Wasserorganismen 66 Daphnien- oder Leuchtbakterientest B Bei Neuanlagen soll zur Dokumentation der Ausgangssituation vor Inbetriebnahme der Anlage das Grundwasser mindestens zweimal nach dem Übersichtsprogramm - einschließlich Bedarfsliste - untersucht werden.2.2 Rohgas- und Kondensatuntersuchungen nach Nr. 2.4 Tabelle des Anhangs 5 der Deponieverordnung Die Probenahme und -untersuchungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen. Diese Anforderung gilt für die Probenahme als erfüllt, wenn die Entnahme des gefassten Deponiegases in der Sammelleitung nach Zuführung der letzten Gasbrunnenableitung erfolgt und die Probenahmestelle den Anforderungen nach Nr. 1.1 des im Anhang II, Heft Nr. 127 der Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, HLNUG, enthaltenen „Messprogramms zur Ermittlung der Massenkonzentration relevanter Schadstoffe im Deponiegas und im Abgas von Deponiegasverbrennungsanlagen“ entspricht. Die Messergebnisse sind auf 1013 hPa, 273 K und trockenes Gas zu beziehen und auf einen Sauerstoffbezugswert von 3 % zu normieren, soweit von der Genehmigungsbehörde nichts anderes festgelegt wurde.Die Untersuchung des Deponiegases erfolgt nach Anhang 5 der Deponieverordnung. Die Gaszusammensetzung und der Gehalt ausgewählter Spurengase sind halbjährlich durch eine Messstelle nach § 4 Nr. 2 zu ermitteln. Als ausgewählte Spurengase sind insbesondere die Massenkonzentrationen der Summenparameter Gesamt-Chlor, Gesamt-Fluor und Gesamt-Schwefel und der Einzelkomponenten Benzol und Chlorethen (Vinylchlorid) zu bestimmen. Die Überwachungsmaßnahmen des anfallenden Deponiegaskondensats haben nach den Vorgaben für die Untersuchung des Sickerwassers zu erfolgen. Der Parameterumfang soll entsprechend dem des Sickerwasser-Standard- und -Übersichtsprogramm festgelegt werden. Auf Überwachungsmaßnahmen des Deponiegaskondensates kann auf Antrag des Betreibers verzichtet werden, wenn die Erfassung unverhältnismäßig ist und anfallendes Kondensat dem Sickerwasser zugeschlagen wird.

### Anhang 2

Anhang 2 1. Stammdaten nach Nr. 2.1 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Bei der Nennung der Stammdaten im Rahmen der Jahresberichte nach Nr. 2 des Anhangs 5 müssen insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt werden. - Die Laufzeiten und Kapazitäten sollen folgende Informationen enthalten: • Inbetriebnahme und gegebenenfalls zeitliche Befristung des Betriebs,• zugelassene Gesamtfläche und Ablagerungsfläche,• zugelassenes, zur Verfüllung ausgebautes oder im Bau befindliches und bereits verfülltes Ablagerungsvolumen,• Bezeichnung und Kapazitäten der Ablagerungsabschnitte. - Der Lageplan zur Darstellung der Stammdaten nach Nr. 2.1 des Anhangs 5 der Deponieverordnung ist im Maßstab 1 : 1 000 bis 1 : 5 000 zu erstellen. Falls es zur Erläuterung und Darstellung der Ergebnisse der Eigenkontrolle erforderlich ist, sind gegebenenfalls gesonderte Lagepläne in geeignetem Maßstab zu ergänzen. 2. Auswertung der Überwachungsmaßnahmen sowie Darstellung der Ergebnisse nach Nr. 2.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Mit der Angabe von Parameterwerten hat auch die Angabe des jeweils verwendeten Analyseverfahrens und die Nennung der Bestimmungsgrenze, soweit diese unterschritten wird, zu erfolgen. Darzustellen sind die Ergebnisse wie folgt: Tabelle 1 - Auswertung und Darstellung nach Nr. 2.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Nr. Parameter Darstellung 1 Niederschlagsmengen - Oberflächenwasserabflussmengen - Sickerwassermengen Monatssummen graphisch1; Jahressumme; Spitzenwerte 2 Sickerwassermenge und Zusammensetzung einschließlich Frachtenabschätzung Menge als Monatssummen graphisch, Jahressumme; Zusammensetzung gemäß Tabelle 2 3 Grundwasserbeschaffenheit - Einhaltung der Auslöseschwellen Zusammensetzung gemäß Tabelle 2 4 charakteristische Querprofile von der Deponie mit den aktuellen und zugelassenen Einbauhöhen sowie den Vorjahreshöhen; Ermittlung des Restvolumens graphisch (M 1:1 000), Werte 5 Temperaturprofile an der Basis graphisch, Text 6 Setzungen, Verformungen und Gefälle der Entwässerungsleitungen an der Deponiebasis graphisch, Text 7 Setzungen und Setzungsgeschwindigkeit der Deponieoberfläche und ggf. des Deponiekörpers graphisch, Text 8 gefasste Gasmengen und Qualitäten Menge als Monatssummen graphisch, Jahressumme; Zusammensetzung als Monatswerte graphisch, Halbjahreswerte 9 Emissionen über die Deponieoberfläche und Gaskonzentrationen im näheren Umfeld der Deponie Text; Zusammensetzung gemäß Tabelle 3 10 Ergebnisse der Kamerabefahrung in den Sickerwasserrohren/-schächten Text Tabelle 2 - Auswertung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen nach Nr. 2.1 des Anhangs 1 Parameter Darstellung Aussehen (Trübung /Farbe, visuell) Text Geruch Text Temperatur Grundwasser Werte pH-Wert Werte Redox-Spannung Werte spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C Werte; Verlauf graphisch Trockenrückstand, gesamt Werte Ammonium-Stickstoff Werte; Verlauf graphisch; N-Bilanz graphisch Nitrit-Stickstoff Werte; N-Bilanz graphisch Nitrat-Stickstoff Werte; N-Bilanz graphisch Gesamtstickstoff, gebunden Werte; N-Bilanz graphisch Arsen Werte Chrom, gesamt Werte Chlorid Werte; Verlauf graphisch Sulfat Werte Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) Werte; Verlauf graphisch Adsorbierbares organisches Halogen (AOX) Werte; Verlauf graphisch Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, cis-1,2-Dichlorethen, Vinylchlorid, Dichlormethan Werte Tabelle 3 - Auswertung der Rohgasuntersuchungen nach Nr. 2.2 des Anhangs 1 Parameter Darstellung Methan (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Kohlendioxid (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Sauerstoff (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Spurengase (Massenkonzentrationen) Text 3. Erklärung über das Deponieverhalten nach Nr. 2.3 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Zur Beurteilung dienen insbesondere folgende Gesichtspunkte: - Wasserhaushalt • Plausibilität aller den Deponiestandort und das Deponieverhalten beschreibenden hydrologischen Größen (Niederschlag, Verdunstung, Sickerwassermenge und Oberflächenwassermenge einschließlich relevanter Störeinflüsse)• Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit von Deponieeinrichtungen (Drainagesystem, Basis- und Oberflächenabdichtung) - Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser Beurteilung von qualitativen und quantitativen Veränderungen vor dem Hintergrund zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Abbauzustand, Prognose für zu erwartende Veränderungen der Mengen und Inhaltsstoffe von Sicker- und Grundwasser in den Folgejahren)- Sickerwasserbehandlung Beurteilung der Behandlungsleistung und der Veränderungen, insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Erlaubniswerte, Betriebsstörungen, Anlagenverfügbarkeit und erforderlicher betrieblicher Veränderungen2- Temperaturentwicklung im Deponiekörper Beurteilung anhand der in den Sickerwasserrohren festgestellten Temperaturen und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose für das zu erwartende Temperaturverhalten und dessen Auswirkungen in den Folgejahren)- Deponieentgasung, Gasbehandlung und -verwertung Beurteilung der Ergebnisse der Rohgasuntersuchungen, der Messergebnisse der erforderlichen Emissionmessungen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, der Verbrennungsbedingungen und der Anlagenwartung/-überprüfung- Erstellung einer Deponiegasbilanz (theoretische / gefasste / abgefackelte / verstromte / sonstig verwertete Deponiegasmenge / abgeschätzte Verlustmenge), Prognosen und Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf • die zukünftig zu erwartende Gasbildung und die Verwertbarkeit des Gases• die Funktionsfähigkeit der Gasbehandlung und -verwertung• die Funktionsfähigkeit des Entgasungssystems• die Gasmigration und andere unkontrollierte Gasaustritte - Funktionsfähigkeit des Deponiebasisabdichtungssystems Gesamtbewertung der Ergebnisse von Höhenvermessungen, Kamerabefahrungen, Temperaturmessungen und gegebenenfalls weiterer durchgeführter Überwachungsmaßnahmen, auch im Vergleich zu den sonstigen, in dem Jahresbericht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten und unter Berücksichtigung gegebenenfalls festgestellter Schadstoffemissionen in das Grundwasser (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose der Auswirkungen für die Folgejahre, eingeleitete Maßnahmen oder weiter gehender Handlungsbedarf)- Funktionsfähigkeit des Deponieoberflächenabdichtungssystems, Setzungen und Stabilität des Deponiekörpers Beurteilung der Ergebnisse der Verformungsmessungen, auch im Zusammenhang mit festgestellten Gasaustritten und Veränderungen und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Prognose für zu erwartende Setzungen und deren Auswirkungen auf die Oberflächenabdeckung beziehungsweise das Überflächenabdichtungssystem, gegebenenfalls erforderlicher Handlungsbedarf)- Übersicht über die bisher durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und deren Ergebnisse ist bei neu in die Überwachung nach Deponieeigenkontroll-Verordnung aufgenommenen Deponien der ersten Jahresübersicht beizufügen4. Auswertung zu angenommenen und abgegebenen Abfällen nach Nr. 2.4 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Eine Auswertung nach Art, Menge und Herkunft über die Summe der im Berichtsjahr angenommenen und abgegebenen Abfallmengen jeweils bezogen auf den sechsstelligen Abfallschlüssel nach Maßgabe der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 1 und 2 der Änderungsverordnung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3103) ist zu erstellen. Die Auswertung ist nach den folgenden Kriterien zu differenzieren: - auf der Deponie abgelagerte Abfälle (zur Beseitigung),- für Baumaßnahmen innerhalb der Deponie verwertete Abfälle (zur Verwertung),- abgegebene Abfälle zur Verwertung,- abgegebene Abfälle zur Beseitigung.

### § 1 — Geltungsbereich

§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für Messungen und Kontrollen nach § 12 Abs. 3 der Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. März 2016 (BGBl. I S. 382), bei Deponien der Klassen 0 bis III nach § 2 Nr. 6 bis 9 der Deponieverordnung sowie für die Vorlage von Jahresberichten nach § 13 Abs. 5 der Deponieverordnung.

### § 4 — Untersuchungsstellen

§ 4 UntersuchungsstellenDer Deponiebetreiber hat 1. die Untersuchungen von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie von Deponiegaskondensat von einer Untersuchungsstelle nach § 10 Abs. 1 der Abwassereigenkontrollverordnung vom 23. Juli 2010 (GVBl. I S. 257), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. November 2015 (GVBl. S. 392)2. die Untersuchungen von Deponie-Rohgas nach Maßgabe des Anhangs 1 Nr. 2.2 sowie die Geruchs-, Staub- und Lärmmessungen von einer bekanntgegebenen Stelle nach § 26 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771), durchführen zu lassen.

### § 6 — Veröffentlichung

§ 6 VeröffentlichungDer Betreiber einer Deponie der Klasse II oder III hat den Jahresbericht in dem Jahr, in dem er vorzulegen ist, für die Dauer von zwei Monaten der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme durch Auslage oder in elektrischer Form zugänglich zu machen. Der Betreiber hat den Ort der Auslegung oder die elektronische Fundstelle sowie die Dauer des Informationszugangs im Einzugsbereich der Anlage ortsüblich bekannt zu machen und im Jahresbericht anzugeben.

### § 7 — Ordnungswidrigkeiten

§ 7 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 oder § 3 Abs. 2 Überwachungsmaßnahmen nicht, nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise, nicht vollständig oder nicht fristgerecht durchführt,2. entgegen § 4 Untersuchungen nicht durch eine Untersuchungsstelle oder bekanntgegebene Stelle durchführen lässt,3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Satz 3 nicht nachkommt.

### § 8 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 8 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

### § 4 — Untersuchungsstellen

§ 4 UntersuchungsstellenDer Deponiebetreiber hat 1. die Untersuchungen von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie von Deponiegaskondensat von einer Untersuchungsstelle nach § 10 Abs. 1 der Abwassereigenkontrollverordnung vom 23. Juli 2010 (GVBl. I S. 257), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. November 2017 (GVBl. S. 383)2. die Untersuchungen von Deponie-Rohgas nach Maßgabe des Anhangs 1 Nr. 2.2 sowie die Geruchs-, Staub- und Lärmmessungen von einer bekanntgegebenen Stelle nach § 26 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771), durchführen zu lassen.

### Anhang 2

Anhang 21. Stammdaten nach Nr. 2.1 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Bei der Nennung der Stammdaten im Rahmen der Jahresberichte nach Nr. 2 des Anhangs 5 müssen insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt werden. - Die Laufzeiten und Kapazitäten sollen folgende Informationen enthalten: • Inbetriebnahme und gegebenenfalls zeitliche Befristung des Betriebs,• zugelassene Gesamtfläche und Ablagerungsfläche,• zugelassenes, zur Verfüllung ausgebautes oder im Bau befindliches und bereits verfülltes Ablagerungsvolumen,• Bezeichnung und Kapazitäten der Ablagerungsabschnitte. - Der Lageplan zur Darstellung der Stammdaten nach Nr. 2.1 des Anhangs 5 der Deponieverordnung ist im Maßstab 1 : 1 000 bis 1 : 5 000 zu erstellen. Falls es zur Erläuterung und Darstellung der Ergebnisse der Eigenkontrolle erforderlich ist, sind gegebenenfalls gesonderte Lagepläne in geeignetem Maßstab zu ergänzen. 2. Auswertung der Überwachungsmaßnahmen sowie Darstellung der Ergebnisse nach Nr. 2.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Mit der Angabe von Parameterwerten hat auch die Angabe des jeweils verwendeten Analyseverfahrens und die Nennung der Bestimmungsgrenze, soweit diese unterschritten wird, zu erfolgen. Darzustellen sind die Ergebnisse wie folgt: Tabelle 1 - Auswertung und Darstellung nach Nr. 2.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Nr. Parameter Darstellung 1 Niederschlagsmengen - Oberflächenwasserabflussmengen - Sickerwassermengen Monatssummen graphisch1; Jahressumme; Spitzenwerte 2 Sickerwassermenge und Zusammensetzung einschließlich Frachtenabschätzung Menge als Monatssummen graphisch, Jahressumme; Zusammensetzung gemäß Tabelle 2 3 Grundwasserbeschaffenheit - Einhaltung der Auslöseschwellen Zusammensetzung gemäß Tabelle 2 4 charakteristische Querprofile von der Deponie mit den aktuellen und zugelassenen Einbauhöhen sowie den Vorjahreshöhen; Ermittlung des Restvolumens graphisch (M 1:1 000), Werte 5 Temperaturprofile an der Basis graphisch, Text 6 Setzungen, Verformungen und Gefälle der Entwässerungsleitungen an der Deponiebasis graphisch, Text 7 Setzungen und Setzungsgeschwindigkeit der Deponieoberfläche und ggf. des Deponiekörpers graphisch, Text 8 gefasste Gasmengen und Qualitäten Menge als Monatssummen graphisch, Jahressumme; Zusammensetzung als Monatswerte graphisch, Halbjahreswerte 9 Emissionen über die Deponieoberfläche und Gaskonzentrationen im näheren Umfeld der Deponie Text; Zusammensetzung gemäß Tabelle 3 10 Ergebnisse der Kamerabefahrung in den Sickerwasserrohren/-schächten Text Tabelle 2 - Auswertung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen nach Nr. 2.1 des Anhangs 1 Parameter Darstellung Aussehen (Trübung /Farbe, visuell) Text Geruch Text Temperatur Grundwasser Werte pH-Wert Werte Redox-Spannung Werte spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C Werte; Verlauf graphisch Trockenrückstand, gesamt Werte Ammonium-Stickstoff Werte; Verlauf graphisch; N-Bilanz graphisch Nitrit-Stickstoff Werte; N-Bilanz graphisch Nitrat-Stickstoff Werte; N-Bilanz graphisch Gesamtstickstoff, gebunden Werte; N-Bilanz graphisch Arsen Werte Chrom, gesamt Werte Chlorid Werte; Verlauf graphisch Sulfat Werte Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) Werte; Verlauf graphisch Adsorbierbares organisches Halogen (AOX) Werte; Verlauf graphisch Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, cis-1,2-Dichlorethen, Vinylchlorid, Dichlormethan Werte Tabelle 3 - Auswertung der Rohgasuntersuchungen nach Nr. 2.2 des Anhangs 1 Parameter Darstellung Methan (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Kohlendioxid (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Sauerstoff (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Spurengase (Massenkonzentrationen) Text 3. Erklärung über das Deponieverhalten nach Nr. 2.3 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Zur Beurteilung dienen insbesondere folgende Gesichtspunkte: - Wasserhaushalt • Plausibilität aller den Deponiestandort und das Deponieverhalten beschreibenden hydrologischen Größen (Niederschlag, Verdunstung, Sickerwassermenge und Oberflächenwassermenge einschließlich relevanter Störeinflüsse)• Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit von Deponieeinrichtungen (Drainagesystem, Basis- und Oberflächenabdichtung) - Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser Beurteilung von qualitativen und quantitativen Veränderungen vor dem Hintergrund zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Abbauzustand, Prognose für zu erwartende Veränderungen der Mengen und Inhaltsstoffe von Sicker- und Grundwasser in den Folgejahren)- Sickerwasserbehandlung Beurteilung der Behandlungsleistung und der Veränderungen, insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Erlaubniswerte, Betriebsstörungen, Anlagenverfügbarkeit und erforderlicher betrieblicher Veränderungen2- Temperaturentwicklung im Deponiekörper Beurteilung anhand der in den Sickerwasserrohren festgestellten Temperaturen und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose für das zu erwartende Temperaturverhalten und dessen Auswirkungen in den Folgejahren)- Deponieentgasung, Gasbehandlung und -verwertung Beurteilung der Ergebnisse der Rohgasuntersuchungen, der Messergebnisse der erforderlichen Emissionmessungen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, der Verbrennungsbedingungen und der Anlagenwartung/-überprüfung- Erstellung einer Deponiegasbilanz (theoretische / gefasste / abgefackelte / verstromte / sonstig verwertete Deponiegasmenge / abgeschätzte Verlustmenge), Prognosen und Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf • die zukünftig zu erwartende Gasbildung und die Verwertbarkeit des Gases• die Funktionsfähigkeit der Gasbehandlung und -verwertung• die Funktionsfähigkeit des Entgasungssystems• die Gasmigration und andere unkontrollierte Gasaustritte - Funktionsfähigkeit des Deponiebasisabdichtungssystems Gesamtbewertung der Ergebnisse von Höhenvermessungen, Kamerabefahrungen, Temperaturmessungen und gegebenenfalls weiterer durchgeführter Überwachungsmaßnahmen, auch im Vergleich zu den sonstigen, in dem Jahresbericht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten und unter Berücksichtigung gegebenenfalls festgestellter Schadstoffemissionen in das Grundwasser (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose der Auswirkungen für die Folgejahre, eingeleitete Maßnahmen oder weiter gehender Handlungsbedarf)- Funktionsfähigkeit des Deponieoberflächenabdichtungssystems, Setzungen und Stabilität des Deponiekörpers Beurteilung der Ergebnisse der Verformungsmessungen, auch im Zusammenhang mit festgestellten Gasaustritten und Veränderungen und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Prognose für zu erwartende Setzungen und deren Auswirkungen auf die Oberflächenabdeckung beziehungsweise das Überflächenabdichtungssystem, gegebenenfalls erforderlicher Handlungsbedarf)- Übersicht über die bisher durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und deren Ergebnisse ist bei neu in die Überwachung nach Deponieeigenkontroll-Verordnung aufgenommenen Deponien der ersten Jahresübersicht beizufügen4. Auswertung zu angenommenen und abgegebenen Abfällen nach Nr. 2.4 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Eine Auswertung nach Art, Menge und Herkunft über die Summe der im Berichtsjahr angenommenen und abgegebenen Abfallmengen jeweils bezogen auf den sechsstelligen Abfallschlüssel nach Maßgabe der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533) ist zu erstellen. Die Auswertung ist nach den folgenden Kriterien zu differenzieren: - auf der Deponie abgelagerte Abfälle (zur Beseitigung),- für Baumaßnahmen innerhalb der Deponie verwertete Abfälle (zur Verwertung),- abgegebene Abfälle zur Verwertung,- abgegebene Abfälle zur Beseitigung.

### § 1 — Geltungsbereich

§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für Messungen und Kontrollen nach § 12 Abs. 3 der Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), bei Deponien der Klassen 0 bis III nach § 2 Nr. 6 bis 9 der Deponieverordnung sowie für die Vorlage von Jahresberichten nach § 13 Abs. 5 der Deponieverordnung.

### § 4 — Untersuchungsstellen

§ 4 UntersuchungsstellenDer Deponiebetreiber hat1. die Untersuchungen von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie von Deponiegaskondensat von einer Untersuchungsstelle nach § 10 Abs. 1 der Abwassereigenkontrollverordnung vom 23. Juli 2010 (GVBl. I S. 257), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. August 2025 (GVBl. 2025 Nr. 50)2. die Untersuchungen von Deponie-Rohgas nach Maßgabe des Anhangs 1 Nr. 2.2 sowie die Geruchs-, Staub- und Lärmmessungen von einer bekanntgegebenen Stelle nach § 26 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021, 123), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189),durchführen zu lassen.

### § 5 — Jahresbericht

§ 5 Jahresbericht(1) Der Deponiebetreiber hat die Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen nach § 2 auszuwerten und nach Maßgabe des Anhangs 2 in dem Jahresbericht nach § 13 Abs. 5 Satz 1 der Deponieverordnung darzustellen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf Antrag des Deponiebetreibers die Anforderungen nach dem Anhang 2 reduzieren, wenn diese zur Beurteilung des bestimmungsgemäßen Betriebes oder der ordnungsgemäßen Stilllegung oder Nachsorge der Deponie nicht erforderlich sind. Die zuständige Behörde kann eine abschnittsweise Auswertung und Darstellung der Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen anordnen, wenn diese zur Beurteilung des bestimmungsgemäßen Betriebs oder der ordnungsgemäßen Stilllegung oder Nachsorge der Deponie oder des Deponieabschnitts erforderlich sind.(2) Die Vorlage der Jahresberichte kann in elektronischer Form erfolgen.

### § 6 — (aufgehoben)

§ 6 (aufgehoben)

### § 8 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 8 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.

### Anhang 1

Anhang 1 1. Mess- und Kontrollprogramm nach Nr. 3.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Der Umfang des Mess- und Kontrollprogramms richtet sich nach Nr. 3.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung. Die Überwachungsmaßnahmen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen. Die Ermittlung der meteorologischen Daten nach der Tabelle der Nr. 3.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung ist nach DIN 19685 durchzuführen. Die zu erfassende Verdunstung der Deponieoberfläche hat durch Lysimeter oder mit anderen geeigneten Verfahren nach der zuvor genannten Norm zu erfolgen.2. Spezielle Untersuchungen Die speziellen Untersuchungen dienen der möglichst einheitlichen Konkretisierung der Anforderungen nach Nr. 3.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung. Die nach Nr. 2.2, 2.3, 2.4 und 3.2 der Tabelle des Anhangs 5 der Deponieverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen werden für den Regelfall mit den folgenden Festlegungen bestimmt.2.1 Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen nach Nr. 2.2, 2.3 und 3.2 Tabelle des Anhangs 5 der Deponieverordnung Die Auswahl der Mess- und Probenahmeorte ist vom Betreiber in Abstimmung mit der zuständigen Behörde vorzunehmen. Sie ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszurichten und auf das zur Beschreibung des Einzelfalls und zur Beantwortung der konkreten Fragestellungen unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. An den Probenahmestellen für Sicker- und Oberflächenwasser soll eine hinreichende Durchmischung vorhanden sein. Die Probenahme und -untersuchungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Verfahren nach den Technischen Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in der jeweils geltenden Fassung verwendet werden, soweit dort benannt. Tabelle - Umfang der Untersuchungen2) Parameter Grundwasser Sickerwasser Oberflächenwasser Untersuchungen vor Ort - bei der Gewinnung der Proben für die Laboruntersuchungen durchzuführen Aussehen (Trübung /Farbe, visuell) S S S Geruch S S S Wassertemperatur S S S Wetter am Probenahmetag S S S pH-Wert S S S spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C S S S Sauerstoff, gelöst S S H2S (Schnelltest)3) S Ruhewasserspiegel (Abstich [m] unter Messpunkthöhe sowie m über NN) S Abgesenkter Wasserspiegel (Abstich [m] unter Messpunkthöhe sowie m über NN) S Abpumpdauer (min) S Grundwasserförderstrom (l/s) S Sickerwassermenge (l/s) S Abflussmenge (l/s), wenn nicht messbar, qualitative Angabe S Untersuchungen im Labor - Einzel-, Stoffgruppen- und Summenparameter pH-Wert S S S spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C S S Säurekapazität bis pH = 4,3 S S Säurekapazität bis pH = 8,2 (bei pH > 8,5) S S Trockenrückstand, gesamt Ü S Natrium S Ü Kalium S Ü Ammonium-Stickstoff S S4) S Calcium S Ü Magnesium S Ü Eisen, gesamt Ü Ü Mangan, gesamt Ü Ü Summe Kationen (Na+, K+, NH4+, Ca2+, Mg2+, Fe2+, Fe3+, Mn2+) Ü Arsen S S4) Cadmium Ü Ü4) Zink Ü Ü4) Blei Ü Ü4) Chrom, gesamt Ü Ü4) Kupfer Ü Ü4) Nickel Ü Ü4) Quecksilber B B4) Chrom VI B B4) Hydrogencarbonat Ü Chlorid S S S Nitrit-Stickstoff Ü Ü4) Nitrat-Stickstoff S Ü4) Sulfat S S Phosphat Ü Summe Anionen (HCO3-, Cl-, NO2-, NO3-, SO42-, PO43-) Ü Fluorid B Ü Bor Ü Ü Cyanid, gesamt Ü Ü Cyanid, leicht freisetzbar B Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5) B4) Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) B Ü4) Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) S S4) S Adsorbierbares organisches Halogen (AOX) S S4) Kohlenwasserstoff-Index5) B B4) Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) B B Phenolindex B B Gesamtstickstoff, gebunden Ü Ü Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, cis-1,2-Dichlorethen, Vinylchlorid, Dichlormethan S6) S7) Phosphor, gesamt Ü4) Summe PCBs (ausgewählte Einzelverbindungen: PCB Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180) B B Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach EPA B B Schwerflüchtige, lipophile Stoffe, Siedepunkt >250 °C B Untersuchungen im Labor - Screeningverfahren Weitere Anionen B B Metalle B B Phenole B B Kresole B B Halogenkohlenwasserstoffe B B Untersuchungen im Labor - Testverfahren mit Wasserorganismen Daphnien- oder Leuchtbakterientest B Bei Neuanlagen soll zur Dokumentation der Ausgangssituation vor Inbetriebnahme der Anlage das Grundwasser mindestens zweimal nach dem Übersichtsprogramm - einschließlich Bedarfsliste - untersucht werden.2.2 Rohgas- und Kondensatuntersuchungen nach Nr. 2.4 Tabelle des Anhangs 5 der Deponieverordnung Die Probenahme und -untersuchungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen. Diese Anforderung gilt für die Probenahme als erfüllt, wenn die Entnahme des gefassten Deponiegases in der Sammelleitung nach Zuführung der letzten Gasbrunnenableitung erfolgt und die Probenahmestelle den Anforderungen nach Nr. 1.1 des „Messprogramms zur Ermittlung der Massenkonzentration relevanter Schadstoffe im Deponiegas und im Abgas von Deponiegasverbrennungsanlagen“, Heft Nr. 127 der Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Wiesbaden entspricht. Die Messergebnisse sind auf 1013 hPa, 273 K und trockenes Gas zu beziehen. Die Untersuchung des Deponiegases erfolgt nach Anhang 5 der Deponieverordnung. Die Gaszusammensetzung und der Gehalt ausgewählter Spurengase sind halbjährlich durch eine Messstelle nach § 3 Abs. 2 zu ermitteln. Als ausgewählte Spurengase sind insbesondere die Massenkonzentrationen der Summenparameter Gesamt-Chlor, Gesamt-Fluor und Gesamt-Schwefel und der Einzelkomponenten Benzol und Chlorethen (Vinylchlorid) zu bestimmen. Die Überwachungsmaßnahmen des anfallenden Deponiegaskondensats haben nach den Vorgaben für die Untersuchung des Sickerwassers zu erfolgen. Der Parameterumfang soll entsprechend dem des Sickerwasser-Standard- und -Übersichtsprogramm festgelegt werden. Auf Überwachungsmaßnahmen des Deponiegaskondensates kann auf Antrag des Betreibers verzichtet werden, wenn die Erfassung unverhältnismäßig ist und anfallendes Kondensat dem Sickerwasser zugeschlagen wird.

### Anhang 2

Anhang 2 1. Stammdaten nach Nr. 2.1 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Bei der Nennung der Stammdaten im Rahmen der Jahresberichte nach Nr. 2 des Anhangs 5 müssen insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt werden. - Die Laufzeiten und Kapazitäten sollen folgende Informationen enthalten: • Inbetriebnahme und gegebenenfalls zeitliche Befristung des Betriebs,• zugelassene Gesamtfläche und Ablagerungsfläche,• zugelassenes, zur Verfüllung ausgebautes oder im Bau befindliches und bereits verfülltes Ablagerungsvolumen,• Bezeichnung und Kapazitäten der Ablagerungsabschnitte. - Der Lageplan zur Darstellung der Stammdaten nach Nr. 2.1 des Anhangs 5 der Deponieverordnung ist im Maßstab 1 : 1 000 bis 1 : 5 000 zu erstellen. Falls es zur Erläuterung und Darstellung der Ergebnisse der Eigenkontrolle erforderlich ist, sind gegebenenfalls gesonderte Lagepläne in geeignetem Maßstab zu ergänzen. 2. Auswertung der Überwachungsmaßnahmen sowie Darstellung der Ergebnisse nach Nr. 2.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Mit der Angabe von Parameterwerten hat auch die Angabe des jeweils verwendeten Analyseverfahrens und die Nennung der Bestimmungsgrenze, soweit diese unterschritten wird, zu erfolgen. Darzustellen sind die Ergebnisse wie folgt: Tabelle 1 - Auswertung und Darstellung nach Nr. 2.2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Nr. Parameter Darstellung 1 Niederschlagsmengen - Oberflächenwasserabflussmengen - Sickerwassermengen Monatssummen graphisch; Jahressumme; Spitzenwerte 2 Sickerwassermenge und Zusammensetzung einschließlich Frachtenabschätzung Menge als Monatssummen graphisch, Jahressumme; Zusammensetzung gemäß Tabelle 2 3 Grundwasserbeschaffenheit - Einhaltung der Auslöseschwellen Zusammensetzung gemäß Tabelle 2 4 charakteristische Querprofile von der Deponie mit den aktuellen und zugelassenen Einbauhöhen sowie den Vorjahreshöhen; Ermittlung des Restvolumens graphisch (M 1:1 000), Werte 5 Temperaturprofile an der Basis graphisch, Text 6 Setzungen, Verformungen und Gefälle der Entwässerungsleitungen an der Deponiebasis graphisch, Text 7 Setzungen und Setzungsgeschwindigkeit der Deponieoberfläche und ggf. des Deponiekörpers graphisch, Text 8 gefasste Gasmengen und Qualitäten Menge als Monatssummen graphisch, Jahressumme; Zusammensetzung als Monatswerte graphisch, Halbjahreswerte 9 Emissionen über die Deponieoberfläche und Gaskonzentrationen im näheren Umfeld der Deponie Text; Zusammensetzung gemäß Tabelle 3 10 Ergebnisse der Kamerabefahrung in den Sickerwasserrohren/-schächten Text Tabelle 2 - Auswertung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen nach Nr. 2.1 des Anhangs 1 Parameter Darstellung Aussehen (Trübung /Farbe, visuell) Text Geruch Text Temperatur Grundwasser Werte pH-Wert Werte Redox-Spannung Werte spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C Werte; Verlauf graphisch Trockenrückstand, gesamt Werte Ammonium-Stickstoff Werte; Verlauf graphisch; N-Bilanz graphisch Nitrit-Stickstoff Werte; N-Bilanz graphisch Nitrat-Stickstoff Werte; N-Bilanz graphisch Gesamtstickstoff, gebunden Werte; N-Bilanz graphisch Arsen Werte Chrom, gesamt Werte Chlorid Werte; Verlauf graphisch Sulfat Werte Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) Werte; Verlauf graphisch Adsorbierbares organisches Halogen (AOX) Werte; Verlauf graphisch Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, cis-1,2-Dichlorethen, Vinylchlorid, Dichlormethan Werte Tabelle 3 - Auswertung der Rohgasuntersuchungen nach Nr. 2.2 des Anhangs 1 Parameter Darstellung Methan (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Kohlendioxid (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Sauerstoff (Volumen-%) Monatsmittel graphisch Spurengase (Massenkonzentrationen) Text 3. Erklärung über das Deponieverhalten nach Nr. 2.3 des Anhangs 5 der Deponieverordnung Zur Beurteilung dienen insbesondere folgende Gesichtspunkte: - Wasserhaushalt • Plausibilität aller den Deponiestandort und das Deponieverhalten beschreibenden hydrologischen Größen (Niederschlag, Verdunstung, Sickerwassermenge und Oberflächenwassermenge einschließlich relevanter Störeinflüsse)• Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit von Deponieeinrichtungen (Drainagesystem, Basis- und Oberflächenabdichtung) - Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser Beurteilung von qualitativen und quantitativen Veränderungen vor dem Hintergrund zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Abbauzustand, Prognose für zu erwartende Veränderungen der Mengen und Inhaltsstoffe von Sicker- und Grundwasser in den Folgejahren)- Sickerwasserbehandlung Beurteilung der Behandlungsleistung und der Veränderungen, insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Erlaubniswerte, Betriebsstörungen, Anlagenverfügbarkeit und erforderlicher betrieblicher Veränderungen- Temperaturentwicklung im Deponiekörper Beurteilung anhand der in den Sickerwasserrohren festgestellten Temperaturen und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose für das zu erwartende Temperaturverhalten und dessen Auswirkungen in den Folgejahren)- Deponieentgasung, Gasbehandlung und -verwertung Beurteilung der Ergebnisse der Rohgasuntersuchungen, der Messergebnisse der erforderlichen Emissionmessungen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, der Verbrennungsbedingungen und der Anlagenwartung/-überprüfung- Erstellung einer Deponiegasbilanz (theoretische / gefasste / abgefackelte / verstromte / sonstig verwertete Deponiegasmenge / abgeschätzte Verlustmenge), Prognosen und Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf • die zukünftig zu erwartende Gasbildung und die Verwertbarkeit des Gases• die Funktionsfähigkeit der Gasbehandlung und -verwertung• die Funktionsfähigkeit des Entgasungssystems• die Gasmigration und andere unkontrollierte Gasaustritte - Funktionsfähigkeit des Deponiebasisabdichtungssystems Gesamtbewertung der Ergebnisse von Höhenvermessungen, Kamerabefahrungen, Temperaturmessungen und gegebenenfalls weiterer durchgeführter Überwachungsmaßnahmen, auch im Vergleich zu den sonstigen, in dem Jahresbericht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten und unter Berücksichtigung gegebenenfalls festgestellter Schadstoffemissionen in das Grundwasser (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose der Auswirkungen für die Folgejahre, eingeleitete Maßnahmen oder weiter gehender Handlungsbedarf)- Funktionsfähigkeit des Deponieoberflächenabdichtungssystems, Setzungen und Stabilität des Deponiekörpers Beurteilung der Ergebnisse der Verformungsmessungen, auch im Zusammenhang mit festgestellten Gasaustritten und Veränderungen und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Prognose für zu erwartende Setzungen und deren Auswirkungen auf die Oberflächenabdeckung beziehungsweise das Überflächenabdichtungssystem, gegebenenfalls erforderlicher Handlungsbedarf)- Übersicht über die bisher durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und deren Ergebnisse ist bei neu in die Überwachung nach Deponieeigenkontroll-Verordnung aufgenommenen Deponien der ersten Jahresübersicht beizufügen

### Eingangsformel DEKVO

Aufgrund des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 30 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der Fassung vom 20. Juli 2004 (GVBl. I S. 252), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), wird verordnet:

### § 1 — Geltungsbereich

§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für Messungen und Kontrollen nach § 12 Abs. 3 der Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900) bei Deponien der Klassen 0 bis III nach § 2 Nr. 6 bis 9 der Deponieverordnung sowie für die Vorlage von Jahresberichten nach § 13 Abs. 5 der Deponieverordnung.

### § 10 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 10 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

### § 2 — Messungen und Kontrollen

§ 2 Messungen und KontrollenDer Deponiebetreiber hat die Messungen und Kontrollen (Überwachungsmaßnahmen) nach § 12 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang 5 Nr. 3.2, 6 und 7 der Deponieverordnung nach Maßgabe des Anhangs 1 vorzunehmen.

### § 3 — Ausnahmen

§ 3 Ausnahmen(1) Die zuständige Behörde kann, insbesondere bei Deponien der Klassen 0 und I, auf Antrag des Deponiebetreibers die Anforderungen an den Umfang der Überwachungsmaßnahmen nach Anhang 1 reduzieren, wenn diese zur Beurteilung des bestimmungsgemäßen Betriebs oder der ordnungsgemäßen Stilllegung oder Nachsorge der Deponie nicht erforderlich sind. (2) Die zuständige Behörde kann, insbesondere bei Deponien der Klasse III, über die Anforderungen an den Umfang nach Anhang 1 hinausgehende Überwachungsmaßnahmen anordnen, wenn diese zur Beurteilung des bestimmungsgemäßen Betriebs oder der ordnungsgemäßen Stilllegung oder Nachsorge der Deponie erforderlich sind. Hierzu zählen auch Festlegungen für abschnittsbezogene Überwachungsmaßnahmen.

### § 4 — Untersuchungsstellen

§ 4 UntersuchungsstellenDer Deponiebetreiber hat 1. die Untersuchungen von Deponiesicker-, Oberflächen- und Grundwasser sowie von Deponiegaskondensat von einer anerkannten Untersuchungsstelle nach § 9 Abs. 1 der Abwassereigenkontrollverordnung vom 21. Januar 2000 (GVBl. I S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. August 2007 (GVBl. I S. 577),2. die Untersuchungen von Deponie-Rohgas nach Maßgabe des Anhangs 1 Nr. 2.2 sowie die Geruchs-, Staub- und Lärmmessungen von einer bekanntgegebenen Stelle nach § 26 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3831), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), durchführen zu lassen.

### § 5 — Jahresbericht

§ 5 Jahresbericht(1) Der Deponiebetreiber hat die Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen nach § 2 auszuwerten und nach Maßgabe des Anhangs 2 in dem Jahresbericht nach § 13 Abs. 5 Satz 1 der Deponieverordnung darzustellen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf Antrag des Deponiebetreibers die Anforderungen nach dem Anhang 2 reduzieren, wenn diese zur Beurteilung des bestimmungsgemäßen Betriebes oder der ordnungsgemäßen Stilllegung oder Nachsorge der Deponie nicht erforderlich sind. Die zuständige Behörde kann eine abschnittsweise Auswertung und Darstellung der Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen anordnen, wenn diese zur Beurteilung des bestimmungsgemäßen Betriebs oder der ordnungsgemäßen Stilllegung oder Nachsorge der Deponie oder des Deponieabschnitts erforderlich sind. (2) Die Vorlage der Jahresberichte kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch vollständig oder teilweise in elektronischer Form erfolgen.

### § 6 — Veröffentlichung

§ 6 VeröffentlichungDer Betreiber einer Deponie der Klasse II oder III hat den Jahresbericht in dem Jahr, in dem er vorzulegen ist, für die Dauer von zwei Monaten zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit auszulegen. Ort und Zeitraum der Auslegung hat der Betreiber im Einzugsbereich der Anlage ortsüblich bekannt zu machen.

### § 7 — Ordnungswidrigkeiten

§ 7 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 8 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 oder § 3 Abs. 2 Überwachungsmaßnahmen nicht, nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise, nicht vollständig oder nicht fristgerecht durchführt,2. entgegen § 4 Untersuchungen nicht durch eine anerkannte oder bekanntgegebene Stelle durchführen lässt,3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Satz 3 nicht nachkommt.

### § 8 — Übergangsvorschriften

§ 8 Übergangsvorschriften(1) Für Betreiber von Deponien, die nicht dem Geltungsbereich der Deponieeigenkontroll-Verordnung vom 6. Dezember 2004 (GVBl. I S. 432) unterlagen, gelten die Anforderungen nach dieser Verordnung erst ab dem 1. Januar 2011. (2) Der Jahresbericht nach § 5 ist erstmals für das Jahr 2010 vorzulegen. Soweit nach bisherigem Recht Überwachungsmaßnahmen vorzunehmen waren, ist für die Vorlage des Jahresberichts für das Jahr 2009 § 4 der Deponieeigenkontroll-Verordnung vom 6. Dezember 2004 weiter anzuwenden.

### § 9 — Aufhebung bisherigen Rechts

§ 9 Aufhebung bisherigen RechtsDie Deponieeigenkontroll-Verordnung vom 6. Dezember 20041) wird aufgehoben.

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— Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponieeigenkontroll-Verordnung - DEKVO) Vom 3. März 2010
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-DepEigKontrVHE2010rahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
