Bekanntmachung Eilverkündung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen der Landesregierung Vom 16. Dezember 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 16.12.2021
- Fundstelle:
- GVBl. 2021, 1003
Auf der Grundlage des am 28. Dezember 2021 in Kraft tretenden § 22a des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst werden Verordnungen über Gebote oder Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes erlassen werden, ab dem 28. Dezember 2021 auf der Internetseite „www.hessen.de/verkuendung“ amtlich bekanntgemacht (Eilverkündung). Die Bereitstellung der Verordnung in elektronischer Form auf der Internetseite steht der Ausgabe des Verkündungsblatts nach § 1 Abs. 1 des Verkündungsgesetzes gleich. Die Verkündung wird unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen mit dem Hinweis auf den Tag der vorangegangenen Eilverkündung nachgeholt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.