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title: "BPolOrgG HE — Gesetz zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei Vom 29. Juni 2023*"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BPolOrgGHErahmen"
updated: "2026-05-13T17:01:51+00:00"
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# BPolOrgG HE — Gesetz zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei Vom 29. Juni 2023*

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 29.06.2023
*Fundstelle:* GVBl. 2023, 456, 471


### § 1

§ 1(1) Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium erhält die Bezeichnung „Hessisches Polizeipräsidium Einsatz“.(2) Die Aufgaben der Direktionen Spezialeinheiten der Polizeipräsidien Frankfurt a.M. und Nordhessen, des Mobilen Einsatzkommandos - Personenschutz - des Landespolizeipräsidiums, der spartenbezogenen Aus- und Fortbildung für Spezialeinsatzkommandos, Mobile Einsatzkommandos, Verhandlungsgruppen und Personenschutzkommandos sowie der Schießausbildung Spezialeinheiten und taktische Einsatzmedizin Spezialeinheiten im Sachgebiet 25 des Zentrums für Fort- und Weiterbildung an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit gehen auf das Hessische Polizeipräsidium Einsatz über.

### § 2

§ 2Die Bediensteten der in § 1 Abs. 2 genannten Organisationseinheiten sind mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Hessischen Polizeipräsidium Einsatz versetzt.

### § 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am 1. November 2023 in Kraft.

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— Gesetz zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei Vom 29. Juni 2023*
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BPolOrgGHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
