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Gesetz zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei Vom 29. Juni 2023*

Ausfertigungsdatum:
29.06.2023
Fundstelle:
GVBl. 2023, 456, 471
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1(1) Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium erhält die Bezeichnung „Hessisches Polizeipräsidium Einsatz“.(2) Die Aufgaben der Direktionen Spezialeinheiten der Polizeipräsidien Frankfurt a.M. und Nordhessen, des Mobilen Einsatzkommandos - Personenschutz - des Landespolizeipräsidiums, der spartenbezogenen Aus- und Fortbildung für Spezialeinsatzkommandos, Mobile Einsatzkommandos, Verhandlungsgruppen und Personenschutzkommandos sowie der Schießausbildung Spezialeinheiten und taktische Einsatzmedizin Spezialeinheiten im Sachgebiet 25 des Zentrums für Fort- und Weiterbildung an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit gehen auf das Hessische Polizeipräsidium Einsatz über.

§ 2

§ 2Die Bediensteten der in § 1 Abs. 2 genannten Organisationseinheiten sind mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Hessischen Polizeipräsidium Einsatz versetzt.

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am 1. November 2023 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.