Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe1) Vom 14. Juli 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 14.07.2009
- Fundstelle:
- GVBl. I 2009, 262
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 1Die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (ABl. EU Nr. L 252 S. 118) für den Bereich der Landeswasserstraßen erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt die für die Binnenschifffahrt zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.
§ 1Die zur Umsetzung der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 82/714/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 389 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/46/EG der Kommission vom 24. April 2009 (ABl. EU Nr. L 109 S. 14), für den Bereich der Landeswasserstraßen erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt die für die Binnenschifffahrt zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.