Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen über Binnenschifffahrtsinformationsdienste*) Vom 19. November 2007 **)
- Ausfertigungsdatum:
- 19.11.2007
- Fundstelle:
- GVBl. I 2007, 792, 797
§ 1Die zur Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. EU Nr. L 255 S. 152, Nr. L 344 S. 52), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 219/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 (ABl. EU Nr. L 87 S. 109), für den Bereich der Häfen des Landes erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt die für Binnenschifffahrt zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 1Die zur Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 255 S. 152) für den Bereich der Häfen des Landes erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt die für Binnenschifffahrt zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.