BImSchGZustErmG HE · Hessen

Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Vom 4. September 1974

Ausfertigungsdatum:
04.09.1974
Fundstelle:
GVBl. I 1974, 402
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 721) in der jeweils geltenden Fassung und der auf Grund dieses Gesetzes ergehenden Rechtsverordnungen zuständigen Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände zu bestimmen.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.