Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Vom 4. September 1974
- Ausfertigungsdatum:
- 04.09.1974
- Fundstelle:
- GVBl. I 1974, 402
§ 1Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 721) in der jeweils geltenden Fassung und der auf Grund dieses Gesetzes ergehenden Rechtsverordnungen zuständigen Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände zu bestimmen.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.