Hessisches Versorgungsanpassungsgesetz 2016 (HVAnpG 2016) Vom 14. Juli 2016 *
- Ausfertigungsdatum:
- 14.07.2016
- Fundstelle:
- GVBl. 2016, 110, 111
Anpassung der Versorgung
§ 1 Anpassung der Versorgung (1) Bei den versorgungsberechtigten Personen im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 312), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 110), gelten die Erhöhungen nach § 16 Abs. 2 und § 75 des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 256, 508), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 110), für die dort genannten Bezügebestandteile entsprechend, sofern sie Grundlage der Versorgung sind. Die Erhöhungen nach Satz 1 gelten entsprechend für andere versorgungswirksame Bezügebestandteile, soweit für diese die Teilnahme an den regelmäßigen Bezügeanpassungen nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. (2) Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind, werden ab 1. Juli 2016 um 0,9 Prozent erhöht.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.