Friedhofs- und Bestattungsverordnung Vom 25. Februar 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 25.02.2019
- Fundstelle:
- GVBl. 2019, 30
§ 1Als Vordruckmuster für1. die vorläufige Todesbescheinigung nach § 10 Abs. 7 Satz 2 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes wird Anlage 1,2. den Leichenschauschein nach § 10 Abs. 8 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes wirda) als nicht vertraulicher Teil Anlage 2,b) als vertraulicher Teil Anlage 3, 3. die Bescheinigung über die zweite Leichenschau nach § 10 Abs. 9 Satz 6 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Anlage 4 und4. den Leichenpass nach § 22 Abs. 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Anlage 5bestimmt.
§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Aufgrund des § 28a des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 381), verordnet der Minister des Innern und für Sport:
§ 1Als Vordruckmuster für1. die vorläufige Todesbescheinigung nach § 10 Abs. 7 Satz 2 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes wird Anlage 1,2. den Leichenschauschein nach § 10 Abs. 8 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes wirda) als nicht vertraulicher Teil Anlage 2,b) als vertraulicher Teil Anlage 3, 3. die Bescheinigung über die zweite Leichenschau nach § 10 Abs. 9 Satz 5 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Anlage 4 und4. den Leichenpass nach § 22 Abs. 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Anlage 5bestimmt.
§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.