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title: "BerAuswAnO HE 1962 — Anordnung über die für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen zuständige Behörde Vom 9. Oktober 1962"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/berauswanohe1962"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BerAuswAnOHE1962rahmen"
updated: "2026-05-13T17:11:27+00:00"
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# BerAuswAnO HE 1962 — Anordnung über die für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen zuständige Behörde Vom 9. Oktober 1962

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 09.10.1962
*Fundstelle:* GVBl. I 1962, 434


### Eingangsformel BerAuswAnO

Auf Grund des § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen vom 6. Mai 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 247) wird bestimmt:

### § 1

§ 1Zuständig für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen (§ 13 Abs. 1 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen) sind die Versorgungsämter.

### § 2

§ 2Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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— Anordnung über die für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen zuständige Behörde Vom 9. Oktober 1962
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BerAuswAnOHE1962rahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
