Anordnung über die für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen zuständige Behörde Vom 9. Oktober 1962
- Ausfertigungsdatum:
- 09.10.1962
- Fundstelle:
- GVBl. I 1962, 434
Auf Grund des § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen vom 6. Mai 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 247) wird bestimmt:
§ 1Zuständig für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen (§ 13 Abs. 1 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen) sind die Versorgungsämter.
§ 2Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.