BefrG HE · Hessen

Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus Vom 5. März 1946

Ausfertigungsdatum:
05.03.1946
Fundstelle:
GVBl. 1946, 57
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 54 Das Gnadenrecht wird durch den Ministerpräsidenten ausgeübt ...

Artikel

Artikel 64 Wird der Betroffene durch die Entscheidung der Kammer als Minderbelasteter, Mitläufer oder Entlasteter erklärt, so kann er daraus keine Ansprüche auf Wiedereinstellung oder Schadensersatz herleiten.

Artikel

Artikel 67 Das Gesetz tritt am 5. März 1946 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.