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title: "BefrAbschlG3DV HE 1 — Erste Verordnung zur Durchführung des Dritten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Hessen Vom 4. Dezember 1954"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BefrAbschlG3DVHE1rahmen"
updated: "2026-05-13T17:09:52+00:00"
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# BefrAbschlG3DV HE 1 — Erste Verordnung zur Durchführung des Dritten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Hessen Vom 4. Dezember 1954

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 04.12.1954
*Fundstelle:* GVBl. 1954, 271


### Eingangsformel BefrAbschlG3DV

Auf Grund des § 4 des Dritten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Hessen vom 8. November 1954 (GVBl. S. 191) wird verordnet:

### § 2

§ 2 (1) Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde gehen ab 1. Januar 1955 auf den Minister der Finanzen über. Er kann diese Aufgaben auf nachgeordnete Behörden übertragen. (2) ...

### § 4

§ 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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— Erste Verordnung zur Durchführung des Dritten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Hessen Vom 4. Dezember 1954
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BefrAbschlG3DVHE1rahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
