Erste Verordnung zur Durchführung des Dritten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Hessen Vom 4. Dezember 1954
- Ausfertigungsdatum:
- 04.12.1954
- Fundstelle:
- GVBl. 1954, 271
Auf Grund des § 4 des Dritten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Hessen vom 8. November 1954 (GVBl. S. 191) wird verordnet:
§ 2 (1) Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde gehen ab 1. Januar 1955 auf den Minister der Finanzen über. Er kann diese Aufgaben auf nachgeordnete Behörden übertragen. (2) ...
§ 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.