BefrAbschlG3DV HE 1 · Hessen

Erste Verordnung zur Durchführung des Dritten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Hessen Vom 4. Dezember 1954

Ausfertigungsdatum:
04.12.1954
Fundstelle:
GVBl. 1954, 271
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BefrAbschlG3DV

Auf Grund des § 4 des Dritten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Hessen vom 8. November 1954 (GVBl. S. 191) wird verordnet:

§ 2

§ 2 (1) Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde gehen ab 1. Januar 1955 auf den Minister der Finanzen über. Er kann diese Aufgaben auf nachgeordnete Behörden übertragen. (2) ...

§ 4

§ 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.