Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz Vom 3. Dezember 1981
- Ausfertigungsdatum:
- 03.12.1981
- Fundstelle:
- GVBl. I 1981, 424
Auf Grund des § 32 Abs. 3 und des § 68 Abs. 1 Satz 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) wird verordnet:
§ 1 Die Befugnisse der Landesregierung nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 68 Abs. 1 Satz 1 des Bundesberggesetzes zum Erlaß von Rechtsverordnungen und von Bergverordnungen auf Grund der §§ 65 und 66 des Bundesberggesetzes werden auf die für das Bergrecht und die Angelegenheiten des Bergbaus zuständige Ministerin oder den hierfür zuständigen Minister übertragen.
(aufgehoben)
§ 2 (aufgehoben)
§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.