Erlass über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland“ Vom 12. Mai 2014
- Ausfertigungsdatum:
- 12.05.2014
- Fundstelle:
- GVBl. 2014, 117
AnlageMustertafel zum Erlass über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland“
Artikel 1Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes des Landes Hessen im Ausland, stifte ich eine Einsatzmedaille „Ausland“. Diese wird an vom Land Hessen entsandte Helferinnen und Helfer verliehen.
Artikel 2(1) Die Einsatzmedaille ist rund und silberfarben (Mustertafel Abb. 1). Auf der Vorderseite ist das Hessenwappen farbig geprägt, eingerahmt von den Sternen der Europaflagge, angebracht. Die Rückseite trägt in der Mitte die Worte „ALS DANK FÜR IHREN EINSATZ IM AUSLAND“. Der weiße Mittelteil des Medaillenbandes ist beidseitig in rot-silber eingefasst.(2) Die Bandschnalle trägt die Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter verkleinerter Form der Medaille.
Artikel 3(1) Die Einsatzmedaille wird im Namen der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten von der für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister verliehen.(2) Die Einsatzmedaille wird für einen mindestens dreitägigen Einsatz verliehen. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen zulässig.
Artikel 4Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport prüft, ob die Voraussetzungen für eine Verleihung erfüllt sind.
Artikel 5Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen. Über die Verleihung der Einsatzmedaille wird eine Urkunde ausgestellt. Einsatzmedaille und Verleihungsurkunde gehen in das Eigentum der oder des Geehrten über.
Artikel 6Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Mustertafel zum Erlass über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland"
Anlage 1Mustertafel zum Erlass über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland“
Anlage 2
Artikel 1Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes des Landes Hessen im Ausland, stifte ich eine Einsatzmedaille „Ausland“. Diese wird an vom Land Hessen entsandte Helferinnen und Helfer verliehen.
Artikel 2(1) Die Einsatzmedaille ist rund und silberfarben (Mustertafel Abb. 1). Auf der Vorderseite ist das Hessenwappen farbig geprägt, eingerahmt von den Sternen der Europaflagge, angebracht. Die Rückseite trägt in der Mitte die Worte „ALS DANK FÜR IHREN EINSATZ IM AUSLAND“. Der weiße Mittelteil des Medaillenbandes ist beidseitig in rot-silber eingefasst. (2) Die Bandschnalle trägt die Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter verkleinerter Form der Medaille.
Artikel 3(1) Die Einsatzmedaille wird im Namen der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten von der für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister verliehen. (2) Die Einsatzmedaille wird für einen mindestens dreitägigen Einsatz verliehen. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen zulässig.
Artikel 4Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport prüft, ob die Voraussetzungen für eine Verleihung erfüllt sind.
Artikel 5Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen. Über die Verleihung der Einsatzmedaille wird eine Urkunde ausgestellt. Einsatzmedaille und Verleihungsurkunde gehen in das Eigentum der oder des Geehrten über.
Artikel 6Dieser Erlass tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.