Verordnung über den Tag der Ausländerbeiratswahlen 2015 Vom 23. Februar 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 23.02.2015
- Fundstelle:
- GVBl. 2015, 115
Aufgrund des § 59 Satz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Wahl der gemeindlichen Ausländerbeiräte findet am 29. November 2015 statt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.