AuslBeirWTagV HE 2010 · Hessen

Verordnung über den Tag der Ausländerbeiratswahlen 2010 Vom 6. April 2005

Ausfertigungsdatum:
05.03.2010
Fundstelle:
GVBl. I 2010, 88
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel AuslBeirWTagV

Aufgrund des § 59 Satz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218), wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Wahl der gemeindlichen Ausländerbeiräte findet am 7. November 2010 statt; abweichend hiervon findet die Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Hochheim am Main am 28. November 2010 statt.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.