Verordnung über den Tag der Ausländerbeiratswahlen 2010 Vom 6. April 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 05.03.2010
- Fundstelle:
- GVBl. I 2010, 88
Aufgrund des § 59 Satz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218), wird verordnet:
§ 1Die Wahl der gemeindlichen Ausländerbeiräte findet am 7. November 2010 statt; abweichend hiervon findet die Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Hochheim am Main am 28. November 2010 statt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.