Verordnung über den Tag der Ausländerbeiratswahlen 2005 Vom 6. April 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 06.04.2005
- Fundstelle:
- GVBl. I 2005, 262
Aufgrund des § 59 Satz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 4. September 2000 (GVBl. I S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2002 (GVBl. I S. 22), wird verordnet:
§ 1Die Wahl der gemeindlichen Ausländerbeiräte, deren Wahlzeit im November 2005 endet, findet am 27. November 2005 statt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.