Gesetz zur Übertragung von Aufgaben nach der Aufwendungserstattungs-Verordnung auf den Landeswohlfahrtsverband Hessen Vom 26. März 1976
- Ausfertigungsdatum:
- 26.03.1976
- Fundstelle:
- GVBl. I 1976, 211
§ 1Dem Landeswohlfahrtsverband Hessen werden die Aufgaben übertragen, die nach der Aufwendungserstattungs-Verordnung vom 11. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1896) der nach Landesrecht zuständigen Stelle obliegen.
§ 2Das Nähere über das Verfahren zur Zahlung von Abschlägen an den Landeswohlfahrtsverband Hessen und zur Erstattung der Beitragsaufwendungen durch das Land regelt der Sozialminister im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen durch Verwaltungsvorschriften.
§ 3Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 2. Juli 1975 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.