Gesetz zu dem Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Vom 4. März 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 04.03.2010
- Fundstelle:
- GVBl. I 2010, 65
§ 1Dem zwischen dem 30. Oktober 2009 und dem 20. November 2009 unterzeichneten Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Der Vertrag tritt nach seinem § 7 Abs.1 Satz 1 am 1. April 2010 in Kraft. Sollte er nach seinem § 7 Abs.1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.
§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.