Art91cGGAStVtrG HE · Hessen

Gesetz zu dem Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Vom 4. März 2010

Ausfertigungsdatum:
04.03.2010
Fundstelle:
GVBl. I 2010, 65
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem zwischen dem 30. Oktober 2009 und dem 20. November 2009 unterzeichneten Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2Der Vertrag tritt nach seinem § 7 Abs.1 Satz 1 am 1. April 2010 in Kraft. Sollte er nach seinem § 7 Abs.1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.