AltLastSanTrV HE · Hessen

Verordnung zur Bestimmung des Trägers der Altlastensanierung (Altlastensanierungsträger-Verordnung) Vom 30. Oktober 1989

Ausfertigungsdatum:
30.10.1989
Fundstelle:
GVBl. I 1989, 436
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel AltLastSanTrV

Auf Grund des § 22 Abs. 2 des Hessischen Abfallwirtschaftsgesetzes in der Fassung vom 10. Juli 1989 (GVBl. I S. 198, 247) wird verordnet:

§ 1

§ 1Träger der Sanierung von Altlasten ist die Hessische Industriemüll Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesbaden.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.