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title: "AkadföGErAbkG HE — Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in DüsseldorfVom 11. Februar 2025"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AkadföGErAbkGHErahmen"
updated: "2026-05-13T16:51:51+00:00"
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# AkadföGErAbkG HE — Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in DüsseldorfVom 11. Februar 2025

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 11.02.2025
*Fundstelle:* GVBl. 2025, Nr. 10


### § 1

§ 1Dem in der Zeit vom 29. November 2022 bis 20. Juni 2024 unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

### § 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Art. 11 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekanntzugeben.

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— Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in DüsseldorfVom 11. Februar 2025
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AkadföGErAbkGHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
