Verordnung über die Zuweisung von Mahnverfahren an das Amtsgericht Hünfeld Vom 24. September 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 24.09.1993
- Fundstelle:
- GVBl. I 1993, 441
Auf Grund des § 689 Abs. 3 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 703 d Abs. 2 Satz 2, der Zivilprozeßordnung , jeweils in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Zuweisung von Mahnverfahren an ein Amtsgericht und zur Einführung der maschinellen Bearbeitung der Mahnverfahren vom 19. August 1993 (GVBl. I S. 385), wird verordnet:
§ 1 Dem Amtsgericht Hünfeld werden die Mahnverfahren aus den Bezirken der Amtsgerichte in Hessen zugewiesen.
§ 2 (Aufhebungsanweisung)
§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.