AGHünfeldMZuwV HE 1993 · Hessen

Verordnung über die Zuweisung von Mahnverfahren an das Amtsgericht Hünfeld Vom 24. September 1993

Ausfertigungsdatum:
24.09.1993
Fundstelle:
GVBl. I 1993, 441
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel AGHünfeldMZuwV

Auf Grund des § 689 Abs. 3 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 703 d Abs. 2 Satz 2, der Zivilprozeßordnung , jeweils in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Zuweisung von Mahnverfahren an ein Amtsgericht und zur Einführung der maschinellen Bearbeitung der Mahnverfahren vom 19. August 1993 (GVBl. I S. 385), wird verordnet:

§ 1

§ 1 Dem Amtsgericht Hünfeld werden die Mahnverfahren aus den Bezirken der Amtsgerichte in Hessen zugewiesen.

§ 2

§ 2 (Aufhebungsanweisung)

§ 3

§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.