Verordnung über die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten nach § 13 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vom 25. Februar 1977
- Ausfertigungsdatum:
- 25.02.1977
- Fundstelle:
- GVBl. I 1977, 122
Auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 3317) und des § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 25. Januar 1977 (GVBl. I S. 98) wird verordnet:
§ 1 Die Rechtsstreitigkeiten nach § 13 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für die Bezirke der Landgerichte in Hessen dem Landgericht Frankfurt am Main zugewiesen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. April 1977 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.