Bremen

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten

Ausfertigungsdatum:
29.12.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 173
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1719 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 29. Dezember 2020 Nr. 173 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten Vom 22. Dezember 2020 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 5 Absatz 2 des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten vom 11. April 2017 (Brem.GBl. S. 160), das durch das Gesetz vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 647) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 15. Januar 2024 außer Kraft.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 22. Dezember 2020 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.