Bremen

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter

Ausfertigungsdatum:
18.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 147
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1110 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 18. Dezember 2024 Nr. 147 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter Vom 3. Dezember 2024 Aufgrund des § 18 Absatz 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 2. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 152) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 Die Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Orts- ämter vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 799), die zuletzt durch die Verordnung vom 2. August 2016 (Brem.GBl. S. 433) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „25 Euro" durch die Angabe „30 Euro" ersetzt. b) Absatz 2 Nummer 5 und 6 werden wie folgt gefasst: „5. an Sitzungen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung (Stadtbürgerschaft), in der sie ihren Beirat zu vertreten haben, 6. an Sitzungen eines Regionalausschusses als stimmberechtigtes Mitglied,“ 2. In § 3 Absatz 3 wird die Angabe „12,50 Euro" durch die Angabe „15 Euro" ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft. Bremen, den 3. Dezember 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.