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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 9. Februar 2022 Nr. 13
Zweite Verordnung zur Änderung der Dreißigsten Verordnung
zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Vom 8. Februar 2022
Auf Grund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000
(BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021
(BGBl. I S. 5162) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Satz 1 der Verordnung
über die zuständigen Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz vom 11. Septem-
ber 2018 (Brem.GBl. S. 425 — 2126-e-1), die durch Verordnung vom 12. Mai 2020
(Brem.GBl. S. 292) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Dreißigste Coronaverordnung vom 18. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 12), die
durch Verordnung vom 4. Februar 2022 (Brem.GBl. S. 73) geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 4a wird wie folgt gefasst:
„(4a) Ist nach Bekanntmachung des Senats in der Stadtgemeinde Bremen
oder des Magistrats in der Stadtgemeinde Bremerhaven nach § 1 Absatz 4
Satz 1 die Warnstufe 2 erreicht, müssen Personen vor dem Betreten der oder der
Teilnahme an den in Absatz 4 Nummer 1 bis 6 genannten Einrichtungen oder
Veranstaltungen einen Nachweis nach Absatz 5 (2-G-Zugangsmodell) vorlegen.“
2. § 4 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die verantwortliche Person, etwa der Betreiber oder die Betreiberin hat
sicherzustellen, dass ein Schutz- und Hygienekonzept nach § 5 vorgehalten
wird.“
3. § 6 wird aufgehoben.
4. § 23 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 13 und 14 werden aufgehoben.
b) In Nummer 17 werden nach dem Wort „Personen“ die Wörter „oder mehr als
500 Personen unter freiem Himmel“ eingefügt.
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c) In Nummer 18 wird die Angabe „Absatz 2“ durch die Angabe „Absatz 4“
ersetzt.
5. In § 25 Absatz 2 wird die Angabe „18. Februar 2022“ durch die Angabe „8. März
2022“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 8. Februar 2022
Die Senatorin für Gesundheit,
Frauen und Verbraucherschutz
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen