VO Ladenschluss Brhv
- Ausfertigungsdatum:
- 06.12.2013
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2013 Nr. 100 VO Ladenschluss Brhv
Eingangsformel
Im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Büchern und Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren und Schmuck, Kleingeräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikeln, Sehhilfen, Kunstgegenständen und Bildern, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikeln sowie von Waren, die für die touristische Destination „Havenwelten Bremerhaven“ kennzeichnend sind, am 5. Januar 2014, am 9. Februar 2014, am 16. März 2014, am 13. April 2014, am 27. April 2014, am 25. Mai 2014, am 15. Juni 2014, am 29. Juni 2014, am 20. Juli 2014, am 27. Juli 2014, vom 3. August 2014 bis 14. September 2014 und vom 12. Oktober 2014 bis 26. Oktober 2014 an 20 Sonnund Feiertagen von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Die Anzahl von 20 Sonn- und Feiertagen darf nicht überschritten werden.
Die Grenzen für das Gebiet nach § 1 sind in der Verordnung über die Festlegung der Ausflugsorte im Land Bremen geregelt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 20. November 2013
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.