VO Auflösung Finanzamt_Änd Zuständigkeiten
- Ausfertigungsdatum:
- 12.02.2014
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2014 Nr. 18 VO Auflösung Finanzamt_Änd Zuständigkeiten
Eingangsformel
(1) Das Finanzamt Bremen-Mitte wird aufgelöst.
(2) Die Aufgaben des Finanzamts Bremen-Mitte gehen zum 1. März 2014 auf das Finanzamt Bremen-Nord über.
(1) Das Finanzamt Bremen-Nord tritt mit dem Übergang nach § 1 Absatz 2 in alle Rechte und Pflichten der Freien Hansestadt Bremen ein, die am 28. Februar 2014 dem Finanzamt Bremen-Mitte zugewiesen sind (Gesamtrechtsnachfolge).
(2) Die am 28. Februar 2014 bei dem Finanzamt Bremen-Mitte anhängigen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsmittel- und Verwaltungsverfahren werden vom Finanzamt Bremen-Nord fortgeführt.
Änderung der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung
Die Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung vom 31. Juli 2004 (Brem.GBl. S. 446 — 60-i-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. Oktober 2013 (Brem.GBl. S. 552) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Nummer 1 wird aufgehoben. b) Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden Nummern 1 bis 4. 2. In § 3 Nummer 1 werden nach dem Wort „Osterholz“ ein Komma eingefügt und die Wörter „und den Ortsteilen Borgfeld und Oberneuland“ durch die Wörter „Oberneuland und dem Ortsteil Borgfeld“ ersetzt.
3. Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt geändert:
a) In der laufenden Nummer 1 werden in Spalte 2 die Wörter „Bremen-Mitte“ durch die Wörter „Bremen-Nord“ ersetzt. b) In der laufenden Nummer 1 werden in Spalte 3 Zeile 3 nach dem Wort „Bremen“ das Komma und die Wörter „Bremen-Nord“ gestrichen. c) In der laufenden Nummer 1 wird in Spalte 3 Zeile 10 das Wort „Bremen“ gestrichen. d) In der laufenden Nummer 4 werden in Spalte 2 die Wörter „Bremen-Nord“ durch das Wort „Bremerhaven“ ersetzt. e) Die laufende Nummer 5 Spalte 1 bis 3 wird gestrichen. f) Nach der Nummer 4.3 werden in Spalte 4 und 5 die bisherigen Nummern 5.1 bis 5.1.3 zu Nummern 4.4 bis 4.4.3.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2014 in Kraft.
Bremen, den 4. Februar 2014
Die Senatorin für Finanzen
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.