Bremen

VO Auflösung Finanzamt_Änd Zuständigkeiten

Ausfertigungsdatum:
12.02.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 18 VO Auflösung Finanzamt_Änd Zuständigkeiten
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Aufgrund des § 17 Absatz 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBI. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zur Regelung von Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung vom 16. Juni 2003 (Brem.GBI. S. 279 — 60-l-1a) wird verordnet: Verordnung zur Auflösung des Finanzamts Bremen-Mitte
§ 1

(1) Das Finanzamt Bremen-Mitte wird aufgelöst.

(2) Die Aufgaben des Finanzamts Bremen-Mitte gehen zum 1. März 2014 auf das Finanzamt Bremen-Nord über.

§ 2

(1) Das Finanzamt Bremen-Nord tritt mit dem Übergang nach § 1 Absatz 2 in alle Rechte und Pflichten der Freien Hansestadt Bremen ein, die am 28. Februar 2014 dem Finanzamt Bremen-Mitte zugewiesen sind (Gesamtrechtsnachfolge).

(2) Die am 28. Februar 2014 bei dem Finanzamt Bremen-Mitte anhängigen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsmittel- und Verwaltungsverfahren werden vom Finanzamt Bremen-Nord fortgeführt.

Art. 2

Änderung der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung

Die Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung vom 31. Juli 2004 (Brem.GBl. S. 446 — 60-i-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. Oktober 2013 (Brem.GBl. S. 552) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Nummer 1 wird aufgehoben. b) Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden Nummern 1 bis 4. 2. In § 3 Nummer 1 werden nach dem Wort „Osterholz“ ein Komma eingefügt und die Wörter „und den Ortsteilen Borgfeld und Oberneuland“ durch die Wörter „Oberneuland und dem Ortsteil Borgfeld“ ersetzt.

3. Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt geändert:

a) In der laufenden Nummer 1 werden in Spalte 2 die Wörter „Bremen-Mitte“ durch die Wörter „Bremen-Nord“ ersetzt. b) In der laufenden Nummer 1 werden in Spalte 3 Zeile 3 nach dem Wort „Bremen“ das Komma und die Wörter „Bremen-Nord“ gestrichen. c) In der laufenden Nummer 1 wird in Spalte 3 Zeile 10 das Wort „Bremen“ gestrichen. d) In der laufenden Nummer 4 werden in Spalte 2 die Wörter „Bremen-Nord“ durch das Wort „Bremerhaven“ ersetzt. e) Die laufende Nummer 5 Spalte 1 bis 3 wird gestrichen. f) Nach der Nummer 4.3 werden in Spalte 4 und 5 die bisherigen Nummern 5.1 bis 5.1.3 zu Nummern 4.4 bis 4.4.3.

Art. 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2014 in Kraft.

Bremen, den 4. Februar 2014

Die Senatorin für Finanzen

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.