Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 117 Absatz 1 Satz 4, § 118 Absatz 1 Satz 3 und § 118a Absatz 1 Satz 3 des Bremischen Beamtengesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung)
- Ausfertigungsdatum:
- 28.09.2020
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2020 Nr. 99
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.