Bremen

Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 117 Absatz 1 Satz 4, § 118 Absatz 1 Satz 3 und § 118a Absatz 1 Satz 3 des Bremischen Beamtengesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung)

Ausfertigungsdatum:
28.09.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 99
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.