Verordnung zur vorübergehenden Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung für den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2025
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2025 Nr. 161
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.