Bremen

Verordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit nach § 2 Absatz 3 Satz 6 des Bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Staatsprüfung

Ausfertigungsdatum:
21.04.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 52
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.