Verordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit nach § 2 Absatz 3 Satz 6 des Bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Staatsprüfung
- Ausfertigungsdatum:
- 21.04.2021
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2021 Nr. 52
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.