Bremen

Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften im Land Bremen (eAkten-Verordnung – eAktV)

Ausfertigungsdatum:
08.05.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 51
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.