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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 20. März 2023 Nr. 27
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der
Verwaltungsbehörden nach dem Aufnahmegesetz
Vom 28. Februar 2023
Aufgrund des § 4 des Aufnahmegesetzes vom 14. Dezember 2004
(Brem.GBl. S. 591 — 26-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 11. April 2017
(Brem.GBl. S. 168) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
§ 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem
Aufnahmegesetz vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 592 — 26-a-4) wird wie
folgt gefasst:
„§ 1
Zuständige Behörde für die Aufnahme, Verteilung und Zuweisung von Asyl-
bewerbern, ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie für die Verteilung
und Zuweisung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher nach § 3 des
Aufnahmegesetzes ist die Senatorin oder der Senator für Soziales, Jugend, Inte-
gration und Sport.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 28. Februar 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen