Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024

Ausfertigungsdatum:
12.04.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 43
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
155 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 12. April 2017 Nr. 43 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024 Vom 10. April 2017 Aufgrund des § 48 Absatz 2 in Verbindung mit § 67 des Bremischen Schul- gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398 — 223-a-5), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 362) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 § 9 der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024 vom 1. November 2015 (Brem.GBl. S. 568 — 223–a-20) wird wie folgt gefasst: „§ 9 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Die Halbjahreszeugnisse werden ausgegeben: im Schuljahr 2017/2018 am Mittwoch, 31. Januar 2018; im Schuljahr 2018/2019 am Mittwoch, 30. Januar 2019; im Schuljahr 2019/2020 am Freitag, 31. Januar 2020; im Schuljahr 2020/2021 am Freitag, 29. Januar 2021; im Schuljahr 2021/2022 am Freitag, 28. Januar 2022; im Schuljahr 2022/2023 am Freitag, 27. Januar 2023; im Schuljahr 2023/2024 am Mittwoch, 31. Januar 2024.“ Nr. 43 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. April 2017 156 Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 10. April 2017 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.