Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung sowie über die Zuweisung und Verteilung von Leitungszeit für Aufgaben in der Schule

Ausfertigungsdatum:
16.06.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 58
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
388 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 16. Juni 2026 Nr. 58 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung sowie über die Zuweisung und Verteilung von Leitungszeit für Aufgaben in der Schule Vom 2. Juni 2026 Aufgrund des § 16 Nummer 2 des Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes vom 17. Juni 1997 (Brem.GBl. S. 218), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2015 (Brem.GBl. S. 273) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung sowie über die Zuweisung und Verteilung von Leitungszeit für Aufgaben in der Schule Die Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung sowie über die Zuweisung und Verteilung von Leitungszeit für Aufgaben in der Schule vom 21. Juni 1982 (Brem.GBl. S. 179), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 1 wird gestrichen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Bremen, 2. Juni 2026 Der Senator für Kinder und Bildung Unterzeichnet von: Senatskanzlei

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.