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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 16. Juni 2026 Nr. 58
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermäßigung der
Unterrichtsverpflichtung sowie über die Zuweisung und Verteilung von
Leitungszeit für Aufgaben in der Schule
Vom 2. Juni 2026
Aufgrund des § 16 Nummer 2 des Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes vom
17. Juni 1997 (Brem.GBl. S. 218), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
28. April 2015 (Brem.GBl. S. 273) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung
sowie über die Zuweisung und Verteilung von Leitungszeit für Aufgaben in der
Schule
Die Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung sowie über die
Zuweisung und Verteilung von Leitungszeit für Aufgaben in der Schule vom 21. Juni
1982 (Brem.GBl. S. 179), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Februar
2015 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 1 wird gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Bremen, 2. Juni 2026
Der Senator für Kinder und Bildung
Unterzeichnet von: Senatskanzlei