Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung einer Anlage zum Zeugnis für den Studienabschluss „Master of Education“

Ausfertigungsdatum:
18.10.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 101 ÄndVO Ausstellung Anlage Zeugnis
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
641 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 19. Oktober 2016 Nr. 101 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung einer Anlage zum Zeugnis für den Studienabschluss „Master of Education“ Vom 13. Oktober 2016 Auf Grund des § 13 Absatz 2 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259 ― 221-i-1), das zuletzt durch Gesetz vom 27. September 2016 (Brem.GBl. S. 599) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 Absatz 8 und § 12 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes in der am 28. Dezember 2010 geltenden Fassung, wird verordnet: Artikel 1 § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Ausstellung einer Anlage zum Zeugnis für den Studienabschluss „Master of Education" vom 13. August 2009 (Brem.GBl. S. 297 — 221-i-6) wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. Fach 3 soweit studiert: Die Gesamtnote aus den Prüfungsleistungen in Fachwissenschaft und Fachdidaktik im Bachelor- und Masterstudium." 2. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4. 3. Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5; in der neuen Nummer 5 wird die Angabe „Nummer 1 bis 3“ durch die Angabe „Nummer 1 bis 4“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 13. Oktober 2016 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.