641
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2016 Verkündet am 19. Oktober 2016 Nr. 101
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung einer
Anlage zum Zeugnis für den Studienabschluss „Master of Education“
Vom 13. Oktober 2016
Auf Grund des § 13 Absatz 2 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes vom
16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259 ― 221-i-1), das zuletzt durch Gesetz vom
27. September 2016 (Brem.GBl. S. 599) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4
Absatz 8 und § 12 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes in der am
28. Dezember 2010 geltenden Fassung, wird verordnet:
Artikel 1
§ 2 Absatz 1 der Verordnung über die Ausstellung einer Anlage zum Zeugnis für
den Studienabschluss „Master of Education" vom 13. August 2009 (Brem.GBl.
S. 297 — 221-i-6) wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3. Fach 3 soweit studiert: Die Gesamtnote aus den Prüfungsleistungen in
Fachwissenschaft und Fachdidaktik im Bachelor- und Masterstudium."
2. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.
3. Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5; in der neuen Nummer 5 wird die Angabe
„Nummer 1 bis 3“ durch die Angabe „Nummer 1 bis 4“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 13. Oktober 2016
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen