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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 13. September 2017 Nr. 82
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Psychiatrieausschuss
des Landes Bremen
Vom 4. September 2017
Aufgrund des § 35 Absatz 2 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei
psychischen Krankheiten vom 19. Dezember 2000 (Brem.GBI. S. 471 — 2120-a-2),
das zuletzt durch Gesetz vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 338) geändert worden ist,
wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über den Psychiatrieausschuss des Landes Bremen vom
30. Oktober 2001 (Brem.GBl. S. 365 — 2120-a-3), die zuletzt durch Artikel 1
Nummer 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 522) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Psychiatrieausschuss besteht aus elf Mitgliedern. Er setzt sich
aus zwei Mitgliedern der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz
und je einem Vertreter folgender Institutionen und Organisationen
zusammen:
1. Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz,
2. Gesundheitsamt Bremen,
3. Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven,
4. Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände,
5. Kassenärztliche Vereinigung Bremen,
6. Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e.V.,
7. Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen e.V.,
8. Landesverbände der Patientengruppen,
9. Landesverbände der Angehörigengruppen.“
Nr. 82 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. September 2017 381
b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Nr. 1 bis 8“ durch die Angabe
„Nummer 1 bis 9“ ersetzt.
c) In Absatz 3 werden die Wörter „Deputation für Arbeit und Gesundheit“ durch
die Wörter „Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz“ und die
Angabe „Nr. 1 bis 8“ durch die Angabe „Nummer 1 bis 9“ ersetzt.
d) In Absatz 4 werden die Wörter „Deputation für Arbeit und Gesundheit“ durch
die Wörter „Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz“ ersetzt.
2. In § 6 Absatz 3 werden die Wörter „Deputation für Arbeit und Gesundheit“ durch
die Wörter „Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 4. September 2017
Die Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen