Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Berufliche Gymnasium

Ausfertigungsdatum:
07.09.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 90 ÄndVO Berufliches Gymnasium
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Aufgrund des § 28a Absatz 1 und § 33 Absatz 1 jeweils in Verbindung mit § 67 des Bremischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398 ― 223-a-5), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 362), geändert worden ist, wird verordnet:
Art. 1

Die Verordnung über das Berufliche Gymnasium vom 19. September 2010

(Brem.GBl. S. 477 ― 223-k-14), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 14. Oktober 2014 (Brem.GBl. S. 440) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 9 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Von dieser Regelung ist das Grundfach Sport ausgenommen.“ b) Folgender Absatz 2 wird eingefügt: „(2) Im Praxisfach können Klausuren durch die Bewertung von Handlungsprodukten, beispielsweise Entwürfen, Konzepten oder Werkstücken, mit deren schriftlicher Prozessdokumentation und -reflexion, ersetzt werden.“ c) Die bisherigen Absätze 2 bis 8 werden die Absätze 3 bis 9. d) Der neue Absatz 4 Satz 2 wird gestrichen. 2. Die Anlagen 1 bis 5 (zu § 4 Absatz 1) erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Art. 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft.

Bremen, den 31. August 2015

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Anhang (zu Artikel 1 Nummer 2)

Anlage 1

Berufliches Gymnasium, Fachrichtung Ernährung

1. Profilbeschreibung

In der Fachrichtung Ernährung wird das - Profil Ernährung aus dem Leistungsfach (LF) Ernährung zusammen mit den Grundfächern (GF) Biologie, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Ernährung gebildet, - Profil Lebensmittel- und Biotechnologie aus dem Leistungsfach Lebensmittelund Biotechnologie zusammen mit den Grundfächern Chemie, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Lebensmittel- und Biotechnologie gebildet.

2. Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern

Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II Aufgabenfeld III DEU Deutsch GES Geschichte MAT Mathematik ENG Englisch POL Politik CHE Chemie FRZ Französisch BVW Betriebs- und Volkswirtschaft BIO Biologie SPA Spanisch PSY Psychologie PHY Physik KUN Kunst ERN Ernährung MUS Musik LBT Lebensmittel- und Bio- DAR Darstellendes Spiel technologie IFV Informationsverarbeitung

3. Stundentafeln

3.1. Profil Ernährung

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Ernährung 4 5 5 fächer GF Biologie 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 1) 2 2 3 GF Praxisfach Ernährung 2) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- - 3) LF Englisch 5 5 fach Weitere GF Deutsch 4) 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Geschichte 2 - - GF Geschichte oder Politik 3) - 3 3 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 1) 2 2 3 GF Mathematik 4 4 4 GF Sport 2 2 2 GF Chemie 2 - - GF Physik 2 - - Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 6) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) In Q2 ist entweder Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung verpflichtend zu belegen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist.

3.2 Profil Lebensmittel- und Biotechnologie

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Lebensmittel- und Biotechnologie 4 5 5 fächer GF Chemie 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 1) 2 2 3 GF Praxisfach Lebensmittel- und 2 2 2 2) Biotechnologie Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach3) Weitere GF Deutsch 4) 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 1) 2 2 3 GF Geschichte 2 - - GF Geschichte oder Politik - 3 3 GF Mathematik 4 4 4 GF Sport 2 2 2 GF Biologie 2 - - GF Physik 2 - - Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 bereich 6) Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) In Q2 ist entweder Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung verpflichtend zu belegen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist.

4. Regelung zu den Prüfungsfächern

Als drittes Prüfungsfach kann nur ein Fach nach § 9a Absatz 4 der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) gewählt werden. Das vierte Prüfungsfach kann gemäß § 9a Absatz 4 AP-V aus allen Fächern - außer dem Fach Sport und dem Praxisfach – gewählt werden.

Anlage 2

Berufliches Gymnasium, Fachrichtung Gestaltung

1. Profilbeschreibung

In der Fachrichtung Gestaltung wird das - Profil Gestaltung aus dem Leistungsfach (LF) Gestaltung zusammen mit den Grundfächern (GF) Geschichte (Kunst- und Kulturgeschichte), Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Gestaltung gebildet, - Profil Multimedia aus dem Leistungsfach Multimedia zusammen mit den Grundfächern Geschichte (Kunst- und Kulturgeschichte), Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Gestaltung gebildet. 2. Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern

Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II Aufgabenfeld III DEU Deutsch GES Geschichte MAT Mathematik ENG Englisch BVW Betriebs- und Volkswirtschaft PHY Physik FRZ Französisch CHE Chemie SPA Spanisch IFV Informationsverarbeitung GST Gestaltung BIO Biologie MUM Multimedia

3. Stundentafeln

3.1 Profil Gestaltung

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Gestaltung 4 5 5 1) fächer GF Geschichte 3 3 3 GF Informationsverarbeitung 2) 2 2 3 GF Praxisfach Gestaltung 3) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 4) Weitere GF Deutsch 5) 4 3 3 Grund- GF Englisch 5) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 6) 3/4 3/4 3/4 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2) 2 2 3 GF Mathematik 4 4 4 GF Naturwissenschaften 8) 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Chemie und/oder Physik und/oder - 3 3 Biologie GF Sport 2 2 2 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 7) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Mit besonderen Anteilen der Kunst- und Kulturgeschichte. 2) In Q2 ist entweder Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung verpflichtend zu belegen. 3) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 4) Wahlmöglichkeit. 5) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 6) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 7) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 8) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

3.2 Profil Multimedia

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Multimedia 4 5 5 fächer GF Geschichte 1) 3 3 3 GF Informationsverarbeitung 2) 2 2 3 GF Praxisfach Gestaltung 3) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 4) Weitere GF Deutsch 5) 4 3 3 Grund- GF Englisch 5) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 6) 3/4 3/4 3/4 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2) 2 2 3 GF Mathematik 4 4 4 GF Naturwissenschaften 8) 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Chemie und/oder Physik und/oder - 3 3 Biologie GF Sport 2 2 2 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 7) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Mit besonderen Anteilen der Kunst- und Kulturgeschichte. 2) In Q2 ist entweder Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung verpflichtend zu belegen. 3) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 4) Wahlmöglichkeit. 5) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 6) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 7) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 8) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

4. Regelung zu den Prüfungsfächern

Als drittes Prüfungsfach kann nur ein Fach nach § 9a Absatz 4 der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) gewählt werden. Das vierte Prüfungsfach kann gemäß § 9a Absatz 4 AP-V aus allen Fächern - außer dem Fach Sport und dem Praxisfach – gewählt werden.

Anlage 3

Berufliches Gymnasium, Fachrichtung Gesundheit und Soziales

1. Profilbeschreibung

In der Fachrichtung Gesundheit und Soziales wird das - Profil Gesundheit aus dem Leistungsfach (LF) Gesundheit zusammen mit den Grundfächern (GF) Biologie, Informationsverarbeitung oder Betriebs- /Volkswirtschaft und dem Praxisfach Gesundheit gebildet, - Profil Sozialpädagogik aus dem Leistungsfach Pädagogik/Psychologie zusammen mit den Grundfächern Biologie, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Sozialpädagogik gebildet. 2. Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern

Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II Aufgabenfeld III DEU Deutsch GES Geschichte MAT Mathematik ENG Englisch POL Politik BIO Biologie FRZ Französisch BVW Betriebs- und Volkswirtschaft PHY Physik TUE Türkisch PÄP Pädagogik/Psychologie CHE Chemie SPA Spanisch GSD Gesundheit KUN Kunst IFV Informationsverarbeitung MUS Musik DAR Darstellendes Spiel

3. Stundentafeln

3.1 Profil Gesundheit

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Gesundheit 4 5 5 fächer GF Biologie 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 1) 2 2 3 oder GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 3 GF Praxisfach Gesundheit 2) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 3) LF Mathematik - 5 5 Weitere GF Deutsch 4) 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Geschichte 2 - - GF Geschichte oder Politik 6) - 3 3 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 3 oder GF Informationsverarbeitung 2 2 3 GF Mathematik 4) 4 4 4 GF Sport 2 2 2 GF Chemie 2 - - GF Physik 2 - - Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 7) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Kann in Q 2 durch Betriebs- und Volkswirtschaft ersetzt werden. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit im Rahmen des Angebots der Schule. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das berufliche Gymnasium. 6) Alternativ zu Geschichte kann auch Politik belegt werden, wenn in diesem Fach Geschichte mit festen Anteilen unterrichtet wird. 7) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist.

3.2 Profil Sozialpädagogik

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Pädagogik/ Psychologie 4 5 5 fächer GF Biologie 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 1) 2 2 3 GF Praxisfach Sozialpädagogik 2) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Biologie - 5 5 fach 3) LF Englisch - 5 5 Weitere GF Deutsch 4) 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Geschichte 2 - - GF Geschichte oder Politik 6) - 3 3 GF Betriebs- und Volkswirtschaft1) 2 2 3 GF Mathematik 4 4 4 GF Sport 2 2 2 GF Chemie 2 - - GF Physik 2 - - Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 7) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) In Q2 ist entweder Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung verpflichtend zu belegen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das berufliche Gymnasium. 6) Alternativ zu Geschichte kann auch Politik belegt werden, wenn in diesem Fach Geschichte mit festen Anteilen unterrichtet wird. 7) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist.

4. Regelung zu den Prüfungsfächern

Als drittes Prüfungsfach kann nur ein Fach nach § 9a Absatz 4 der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) gewählt werden. Das vierte Prüfungsfach kann gemäß § 9a Absatz 4 AP-V aus allen Fächern - außer dem Fach Sport und dem Praxisfach – gewählt werden.

Anlage 4

Berufliches Gymnasium, Fachrichtung Technik

1. Profilbeschreibung

In der Fachrichtung Technik wird das - Profil Informationstechnik aus dem Leistungsfach (LF) Informationstechnik zusammen mit den Grundfächern (GF) Politik/Geschichte, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Technik gebildet, - Profil Mechatronik aus dem Leistungsfach Mechatronik zusammen mit den Grundfächern Politik/Geschichte, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Technik gebildet. - Profil Luft- und Raumfahrttechnik aus dem Leistungsfach Luft- und Raumfahrttechnik zusammen mit den Grundfächern Politik/Geschichte, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Technik gebildet, - Profil Architektur und Bautechnik aus dem Leistungsfach Architektur und Bautechnik zusammen mit den Grundfächern Politik/Geschichte, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Technik gebildet, - Profil Ökologie und Umwelttechnik aus dem Leistungsfach Ökologie und Umwelttechnik zusammen mit den Grundfächern Politik/Geschichte, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Technik gebildet, - Profil Gestaltungs- und Medientechnik aus dem Leistungsfach Gestaltungsund Medientechnik zusammen mit den Grundfächern Politik/Geschichte, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Technik gebildet.

2. Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern

Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II Aufgabenfeld III DEU Deutsch GES Geschichte MAT Mathematik ENG Englisch POL Politik PHY Physik FRZ Französisch BVW Betriebs- und CHE Chemie SPA Spanisch Volkswirtschaft BIO Biologie KUN Kunst PSY Psychologie IFT Informationstechnik MUS Musik GEG Geografie IFV Informationsverarbeitung DAR Darstellendes Spiel MTR Mechatronik LRT Luft- und Raumfahrttechnik ABT Architektur und Bautechnik ÖUT Ökologie und Umwelttechnik GMT Gestaltungs- und Medientechnik

3. Stundentafeln

3.1 Profil Informationstechnik

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Informationstechnik 4 5 5 fächer GF Geschichte/Politik 1) 6) 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 2 2 3 GF Praxisfach Technik 2) 2 2 2 Weiteres LF Englisch - 5 5 Leistungs- 3) LF Mathematik - 5 5 fach Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 3 GF Mathematik 4) 4 4 4 GF Naturwissenschaften 8) 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie GF Sport 2 2 2 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 7) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Mit geschichtlichen Anteilen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase als Fach Geschichte. 7) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 8) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

3.2 Profil Mechatronik

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Mechatronik 4 5 5 fächer GF Geschichte/Politik 1) 6) 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 2 2 3 GF Praxisfach Technik 2) 2 2 2 Weiteres LF Englisch - 5 5 Leistungs- LF Mathematik - 5 5 fach 3) Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 3 GF Mathematik 4) 4 4 4 GF Naturwissenschaften 8) 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie GF Sport 2 2 2 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 7) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Mit geschichtlichen Anteilen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase als Fach Geschichte. 7) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 8) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

3.3 Profil Luft- und Raumfahrttechnik

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Luft- und Raumfahrttechnik 4 5 5 fächer GF Geschichte/Politik 1) 6) 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 2 2 3 GF Praxisfach Technik 2) 2 2 2 Weiteres LF Englisch - 5 5 Leistungs- LF Mathematik - 5 5 fach 3) Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 3 GF Mathematik 4) 4 4 4 GF Naturwissenschaften 8) 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie GF Sport 2 2 2 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 7) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Mit geschichtlichen Anteilen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase als Fach Geschichte. 7) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 8) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

3.4 Profil Architektur und Bautechnik

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Architektur und Bautechnik 4 5 5 fächer GF Geschichte/Politik 1) 6) 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 2 2 3 GF Praxisfach Technik 2) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 3) LF Mathematik - 5 5 4) Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 7) 2 2 3 GF Mathematik 4) 4 4 4 9) GF Naturwissenschaften 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie GF Sport 2 2 2 GF Psychologie 7) - 2 3 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 8) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Mit geschichtlichen Anteilen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase als Fach Geschichte. 7) In Q 1 bis Q 2 ist Betriebs- und Volkswirtschaft oder Psychologie verpflichtend. 8) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 9) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

3.5 Profil Ökologie und Umwelttechnik

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Ökologie und Umwelttechnik 4 5 5 fächer GF Geschichte/Politik 1) 6) 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 2 2 3 GF Praxisfach Technik 2) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 3) LF Mathematik - 5 5 4) Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 7) 2 2 3 GF Mathematik 4) 4 4 4 9) GF Naturwissenschaften 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie GF Sport 2 2 2 GF Geografie 7) - 2 3 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 8) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Mit geschichtlichen Anteilen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase als Fach Geschichte. 7) In Q 1 bis Q 2 ist BVW oder Geografie verpflichtend. 8) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 9) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

3.6 Profil Gestaltungs- und Medientechnik

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Gestaltungs- und Medientechnik 4 5 5 fächer GF Geschichte/Politik 1) 6) 2 3 3 GF Informationsverarbeitung 2 2 3 GF Praxisfach Technik 2) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 3) LF Mathematik - 5 5 4) Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Betriebs- und Volkswirtschaft 7) 2 2 3 GF Mathematik 4) 4 4 4 9) GF Naturwissenschaften 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie GF Sport 2 2 2 GF Psychologie 7) - 2 3 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 8) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Mit geschichtlichen Anteilen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase als Fach Geschichte. 7) In Q 1 bis Q 2 ist BVW oder Psychologie verpflichtend. 8) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 9) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

4. Regelung zu den Prüfungsfächern

Als drittes Prüfungsfach kann nur ein Fach nach § 9a Absatz 4 der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) gewählt werden. Das vierte Prüfungsfach kann gemäß § 9a Absatz 4 AP-V aus allen Fächern - außer dem Fach Sport und dem Praxisfach – gewählt werden.

Anlage 5

Berufliches Gymnasium, Fachrichtung Wirtschaft

1. Profilbeschreibung

In der Fachrichtung Wirtschaft wird das - Profil Betriebswirtschaft/Rechnungswesen aus dem Leistungsfach (LF) Betriebswirtschaft/Rechnungswesen zusammen mit den Grundfächern (GF) Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Betriebswirtschaft gebildet, - Profil Wirtschaftsinformatik aus dem Leistungsfach Wirtschaftsinformatik mit den Grundfächern Betriebs- und Volkswirtschaft, Rechnungswesen und dem Praxisfach Wirtschaftsinformatik gebildet, - Profil Recht aus dem Leistungsfach Recht mit den Grundfächern Betriebs- und Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Recht gebildet. 2. Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern

Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II Aufgabenfeld III DEU Deutsch GES Geschichte MAT Mathematik ENG Englisch BRC Betriebswirtschaft/ PHY Physik FRZ Französisch Rechnungswesen CHE Chemie SPA Spanisch BW Betriebswirtschaft BIO Biologie KUN Kunst BVW Betriebs- und IFV Informationsverarbeitung MUS Musik Volkswirtschaft WIN Wirtschaftsinformatik DAR Darstellendes Spiel VW Volkswirtschaft REC Recht REW Rechnungswesen

3. Stundentafeln

3.1 Profil Betriebswirtschaft/Rechnungswesen

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Betriebswirtschaft/Rechnungswesen 4 5 5 fächer GF Volkswirtschaft 1) 2 2 3 1) GF Informationsverarbeitung 2 2 3 GF Praxisfach Betriebswirtschaft 2) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 3) LF Mathematik - 5 5 4) Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Geschichte 2 3 3 4) GF Mathematik 4 4 4 GF Naturwissenschaften 7) 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie 4) GF Sport 2 2 2 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 6) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) In Q2 ist entweder Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung verpflichtend zu belegen. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 7) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

3.2 Profil Wirtschaftsinformatik

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Wirtschaftsinformatik 4 5 5 fächer GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 3 GF Rechnungswesen 6) 2 2 3 GF Praxisfach Wirtschaftsinformatik 1) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 2) LF Mathematik - 5 5 3) Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 3) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 4) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Geschichte 2 3 3 GF Mathematik 3) 4 4 4 GF Naturwissenschaften 7) 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie 3) GF Sport 2 2 2 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 5) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 2) Wahlmöglichkeit. 3) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 4) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 5) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 6) In Q 2 ist Rechnungswesen fakultativ. 7) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

3.3 Profil Recht

Einführungs- Qualifikations- Fächer phase phase Wochenstunden Jahrgangsstufe E Q1 Q2 Profil- LF Recht 4 5 5 fächer GF Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 3 GF Informationsverarbeitung 1) 2 2 3 GF Praxisfach Recht 2) 2 2 2 Weiteres LF Deutsch - 5 5 Leistungs- LF Englisch - 5 5 fach 3) LF Mathematik - 5 5 4) Weitere GF Deutsch 4 3 3 Grund- GF Englisch 4) 4 3 3 fächer GF Zweite Fremdsprache 5) 3/4 3/4 3/4 GF Kunst oder Musik oder Darst. Spiel - - 2 GF Geschichte 2 3 3 GF Mathematik 4) 4 4 4 GF Naturwissenschaften 7) 6 - - (Chemie, Biologie, Physik) GF Physik und/oder Chemie und/oder - 3 3 Biologie 4) GF Sport 2 2 2 Wahlpflicht- Wahlpflichtfächer 3 3 3 6) bereich Pflichtwochenstunden je Phase mind. 35 mind. 33 mind. 33 1) In Q2 ist Informationsverarbeitung fakultativ. 2) Das Praxisfach ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem Leistungsfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden. 3) Wahlmöglichkeit. 4) Sofern nicht ab Q1 als Leistungsfach gewählt. 5) Verpflichtend, falls weniger als 4 Jahre Unterricht in einer Zweiten Fremdsprache in der Sek. I unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium. 6) In der Einführungsphase muss der Wahlpflichtbereich mindestens eine Stunde Methodenunterricht beinhalten, wenn dieser Unterricht nicht dem Praxisfach zugeordnet ist. 7) Zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer zweistündig.

4. Regelung zu den Prüfungsfächern

Als drittes Prüfungsfach kann nur ein Fach nach § 9a Absatz 4 der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) gewählt werden. Das vierte Prüfungsfach kann gemäß § 9a Absatz 4 AP-V aus allen Fächern - außer dem Fach Sport und dem Praxisfach – gewählt werden.

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.